Wenn für Fehler die e-Person haften soll
Von Peter Niggl
Der Begriff Künstliche Intelligenz – kurz KI – ist inzwischen allgegenwärtig. Besonders im zurückliegenden Jahr schwoll die Flut der Veröffentlichungen exorbitant an. Die Pressemappen quellen über mit (vermeintlichen, vorgeblichen oder realen) Erfolgsmeldungen. Wahre Wunderkräfte werden ihr attestiert. Wenn man den Werbetextern Glauben schenken darf, gehen wir rosigen Zeiten entgegen. Die KI werde uns und vor allem den Unternehmen auf fast allen Gebieten goldenen Zeiten entgegenführen. Und das, obwohl, wie die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung im September vergangenen Jahres in einer Schrift konstatierte, es „bislang keine wissenschaftlich anerkannte Definition für Künstliche Intelligenz“ gibt. Unter diesen Vorzeichen muss davon ausgegangen werden, dass sich oftmals recht diffuse Vorstellungen von KI in den Gehirnen der natürlichen Intelligenzen umtreiben.
Auf dem Weg zur geostrategischen Vor- und Übermacht?
Im allgemeinen Freudentaumel über die scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten dieser neuen Steuerungstechnik kommen nachdenkliche Stimmen fast etwas zu kurz. Mahnende Worte zum neuen IT-Hype aber sollten nicht überhört werden. „Nur wenn die KI-Entwicklung sich auch mit den ethischen, moralischen und normativen
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