DIN VDE V 0826-1 – Mehr Sicherheit im Smart Home
Gefahrenwarnanlagen (GWA) dienen der frühzeitigen Warnung vor Personen- und Sachschäden. Die DIN VDE 0826-1 legt vier Anlagentypen fest, die sich durch die Integrationstiefe von Smart Home-Komponenten in eine GWA einschließlich ihrer Bedienung unterscheiden
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22.10.2019
Marktforscher sagen dem Smart Home weiterhin eine große Zukunft voraus. Eine aktuelle Studie von Splendid Research geht beispielsweise für Deutschland von einem Marktpotential von 19 Milliarden Euro aus [1]. Doch in der Praxis ist die Vernetzung noch nicht weit fortgeschritten. Nur wenige Smart Home-Nutzer verbinden Geräte wie vernetzte Überwachungskameras, Lautsprecher oder Raumthermostate auch untereinander. Neben inkompatiblen Systemen der unterschiedlichen Hersteller sind es vor allem Sicherheitsbedenken der Nutzer, die eine größere Verbreitung hemmen: Fast ein Drittel der Nutzer und knapp die Hälfte der Interessenten sorgen sich um die eigene Privatsphäre und befürchten sogar Hacker-Attacken, berichtet Splendid Research.
Doch zumindest mit den Sicherheitsbedenken könnte bald Schluss sein. Die im September 2018 umfassend überarbeitete Vornorm DIN VDE V 0826-1 [2] gibt auf 75 Seiten gerade für die Kombination von Sicherheitstechnik und Smart Home-Komponenten wertvolle und nützliche Hilfestellungen, legt sinnvolle Geräteanforderungen fest und regelt Zuständigkeiten für das Zusammenwirken der Geräte inklusive IP-basierter Komponenten. Hersteller von Smart Home-Systemen erhalten einheitliche Handreichungen für die Entwicklung, Errichter bzw. Installateure können mit dem Hinweis auf die Vornorm potenzielle Nutzer leichter von der Unbedenklichkeit von Smart Home-Anwendungen überzeugen und die Nutzer selbst profitieren von sicheren Systemen. Die DIN VDE V 0826-1 deckt mit dem Fokus auf Wohnhäuser, Wohnungen und wohnungsähnliche Umgebungen exakt den gleichen Anwendungsbereich ab wie die DIN 14676-1 [3] für Rauchwarnmelder.
Detaillierte Beschreibung
Gefahrenwarnanlagen (GWA) dienen der frühzeitigen Warnung vor Personen- und Sachschäden infolge von Brand, Einbruch, gefährlicher Gase oder technischer Defekte. Die DIN VDE 0826-1 legt vier Anlagentypen fest, die sich durch die Integrationstiefe von Smart Home-Komponenten in eine GWA einschließlich ihrer Bedienung unterscheiden. Eine GWA als geschlossenes System verfügt über keine Anbindung an Smart Home-Systeme. Bei GWA mit Anbindung von Smart Home Komponenten wird zwischen den Typen A und B unterschieden. Für beide wird eine Rückwirkungsfreiheit gefordert, d.h. GWA-Funktionen dürfen von Smart Home-Komponenten nicht beeinflusst werden. Der Unterschied liegt in der Zentrale und in der Bedienung. Während beim Typ A die GWA und die Smart Home-Komponenten eine gemeinsame Zentrale inkl. Bedieneinheit haben, sind beim Typ B getrennte Zentralen bzw. Bedieneinheiten gefordert (vgl. Abb. 1). Im vierten Anlagentyp schließlich sind Smart Home-Komponenten und GWA-Funktionen vollintegriert.
Professionelle Technik
Unverändert geblieben sind die Anforderungen an die vier Anlagentypen: Bei der Einbruchmeldung (EM) müssen die Geräte den Anforderungen der Normenreihe DIN EN 50131 [4], bei der Brandmeldung (BM) denen der DIN EN 14604 [5] entsprechen. Eine Projektierung von Rauchwarnmeldern soll nach DIN 14676-1 erfolgen. Bei der Haustechnik (HT) unterscheidet die Norm zwischen Zuständen mit niedrigem oder mit hohem Gefährdungspotenzial. Zu letzterem zählt insbesondere der Austritt von Kohlenmonoxid, dessen Detektion somit ein wichtiger Bestandteil einer GWA ist. Der Teil „Hilferuf & Kommunikation“ (HK) umfasst bewusst Personen-Hilferufanlagen nach der Normenreihe DIN EN 50134, die eine Sprechverbindung zu einer hilfeleistenden Stelle aufbauen. Wählgeräte aller Art oder das Aussenden von Push-Nachrichten erfüllen nicht die Anforderungen der Normenreihe DIN EN 50134 und damit auch nicht der GWA-Funktion „Hilferuf & Kommunikation“ nach DIN VDE V 0826-1.
Cybersicherheit immer mehr im Fokus
Noch nicht selbstverständlich in der Normungsarbeit ist die Berücksichtigung der IT-Sicherheit. Die DIN VDE V 0826-1 stellt detaillierte Anforderungen zu Schnittstellen (unter anderem Zugangssicherung, Cloudbasierte Lösungen, Datenschutz) und an Smart Device-Applikationen, z. B. in Bezug auf Brute Force-Angriffe, Keylogging und Root Exploits.
Literatur
[1] Marktforschung | Pressemitteilungen SPLENDID RESEARCH GmbH, https://www.splendid-research.com/de/ueber-uns/presse.html [Zugriff am: 12.08.2019].
[2] DIN VDE V 0826-1:2018-09 Überwachungsanlagen – Teil 1: Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung, Geräte- und Systemanforderungen.
[3] DIN 14676-1:2018-12 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Teil 1: Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung.
[4] DIN EN 50131-1:2017-12 Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen – Teil 1: Systemanforderungen; Deutsche Fassung EN 50131-1:2006 + A1:2009 + A2:2017.
[5] DIN EN 14604:2012-09 Rauchwarnmelder Deutsche Fassung EN 14604:2005.