„Ich habe nichts zu verbergen…“ – eine fatale Formel
Das System der Gesichtserkennung wird ohne öffentliche Diskussion, präzise und kontrollierbare Regeln der Anwendung und einer sehr eingegrenzten Nutzungsmöglichkeit, keine allgemeine Akzeptanz finden.
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06.03.2020
Das Thema birgt Sprengstoff: Gesichtserkennung. Eine technische Errungenschaft – wenn man sie so nennen mag – die weltweit die Gemüter bewegt. Die Haltung zu diesem Kontrollsystem schwankt zwischen Euphorie und Entsetzen. Schafft die Gesichtserkennung mehr Sicherheit?
Jüngsten Pressemeldungen zufolge ist Indien bestrebt, diese Technik flächendeckend einzusetzen. Wie so oft wird dafür auch mit scheinbarem Vorteil für die Menschen geworben. In der indischen Hauptstadt Neu-Delhi, so heißt es in den Berichten, werde seit Kurzem mit dieser Technologie experimentiert. Mit Einverständnis des Kunden schließt eine Kamera beim Kauf ein Foto von ihm. Bei kommenden Besuchen wird er dann mittels entsprechender Software wiedererkannt und es würden ihm automatisch Treuepunkte gutgeschrieben. Rabatte für die Aufgabe gewisser Persönlichkeitsrechte?
Indien plant den Aufbau des größten Gesichtserkennungssystems der Welt. Verbrechen sollen damit verhindert werden. Wie kann das realisiert werden? Eigentlich nur, wenn ohnehin gesuchte Verbrecher mit diesem System schneller gefasst und dingfest gemacht werden können. Die Software solle helfen, Verbrecher, verschwundene Personen und Leichen zu identifizieren und Verbrechen zu verhindern. So stehe es, laut Pressemeldungen, zumindest in einem Ausschreibungsdokument. „Der Gesichtserkennungstechnologie trauen in Indien deutlich mehr Menschen als im mehr auf Datenschutz bedachten Deutschland“, resümierte der Berliner „Tagesspiegel“ Ende Januar.
Am 30. Januar dieses Jahres hat sich der Bundestag zu diesem Thema beraten. Wie nicht anders zu erwarten, gehen die Meinungen zu diesem Problem weit auseinander, um nicht zu sagen, sie sind diametral. Zur Debatte standen Anträge der FDP-Fraktion und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die sich äußerst kritisch mit der neuen Technologie beschäftigen, vor allem mit deren Einsatz im öffentlichen Raum.
Der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle ging in seinem Redebeitrag auf aktuelle Tendenzen ein, die gegenwärtig die Diskussion um Gesichtserkennung maßgeblich beeinflussen. Die ganze Debatte über das Thema „automatisierte Gesichtserkennung“ hänge ja nicht nur am Bundespolizeigesetz, so der Parlamentarier, „sondern auch an der Berichterstattung, die es in der letzten Woche über die App Clearview gegeben hat, eine App, die in den Vereinigten Staaten schon von Sicherheitsbehörden eingesetzt wird und mit der im öffentlichen Raum im Internet nach einem Gesicht gesucht werden kann wie in einer Suchmaschine. Das wäre das Ende jeder Privatsphäre im öffentlichen Raum.“ Und Konstantin von Notz ergänzte, dass „die Debatte um Clearview … noch mal klargemacht“ habe, „welche massiven Gefahren in dieser Technologie liegen.“
Mehrere Milliarden Fotos teils illegal zusammengeklaubt durch Crawler
Das System Clearview ist eine Entwicklung des australischen Technikers Hoan Ton-That und seiner kleinen Firma. Milliarden von Porträts aus dem Internet wurden gesammelt, in einer Datenbank erfasst und sollen nun den Nutzern angeboten werden. Die Gesichter habe man nach eigenen Angaben aus Facebook, YouTube, Venmo und Millionen anderen Websites gefischt. Selbstredend, dass dafür kein Einverständnis der Betroffenen vorgelegen hat. Der Pool, aus dem die Gesichter stammen, ist groß. Auch hierzulande ist eine starke Neigung zu erkennen, sich mit dem eigenen Konterfei im Internet zu präsentieren. Nicht wenige sind aus beruflichen und geschäftlichen Gründen sogar mehr minder dazu genötigt. Kaum ein Chef eines Unternehmens kann eine Website betreiben, ohne „Gesicht zu zeigen.“ Auch die Nutzer von Jobportalen wie LinkedIn oder Xing dürften kaum davon begeistert sein, dass sie mit ihrem Gesicht in einer Datenbank landen und später womöglich auf Schritt und Tritt verfolgt werden können. Es ist wohl kaum durchdacht, dass es damit möglich sein wird, nachzuvollziehen, wann und wo der CEO eines großen Unternehmens, mit wem zu speisen pflegt oder seine Sekretärin ihre Kinder zur Schule bringt. Allein diese Beispiele mögen verdeutlichen, dass sich die Technik auch gegen Leute wenden kann, die nach der Prämisse leben: „Ich habe nichts zu verbergen…“
Die missbräuchliche Verwendung einer solchen Software ließe sich noch weiter ausmalen, zum Beispiel in den Händen von Stalkern. Clearview, das ist jetzt schon deutlich, soll nicht nur den Strafverfolgungsbehörden dienlich gemacht werden. Die Firma Clearview AI in New York hat das System bereits zur Anwendung für eine „Handvoll Unternehmen“ lizenziert. Die Frage ist also, ist die Büchse der Pandora bereits geöffnet?
Es dürfte für Internet-Piraten kaum ein lohnenderes Zielobjekt geben, als sich in das System von Clearview einzuhacken. Die Möglichkeiten eines kriminellen Missbrauchs scheinen grenzenlos. Auch für die Sicherheitsbehörden dürfte es sich durchaus als zweischneidiges Schwert erweisen. Wenn auch die Sicherheitsmitarbeiter in ihren Gewohnheiten und Tagesabläufen durchschaubar werden, wäre dies für Straftäter ein zusätzlicher strategischer Gewinn.
Zuspruch erhielt im Bundestag das System der Gesichtserkennung aus der Fraktion der AfD. Deren Vertreter Roman Reusch hielt FDP und Grünen entgegen, sie wollten ein „neues, wunderbar funktionierendes Instrumentarium zur Fahndung nach Straftätern verbieten lassen“.
Ob es sich tatsächlich um ein so wunderbar funktionierendes Instrumentarium handelt, ist umstritten. Denn es muss zur Fahndung zumindest ein akzeptables Porträtbild des Gesuchten vorliegen. Hinzukommen andere Hemmnisse. So ist die muslimische Vollverschleierung nicht verboten, und der in Zeiten des Coronavirus häufiger getragene Mundschutz würde eine Gesichtserkennung ebenfalls faktisch obsolet machen. Hinzu käme jahreszeitbedingt winterliche Kleidung, die ebenfalls die für eine brauchbare Erkennung notwendigen Gesichtsparameter erheblich einschränken kann.
Bedenklich scheinen auch die Beispiele, wie Gesichtserkennung in anderen Ländern eingesetzt wird. China rüstet auf diesem Gebiet erheblich auf und wendet die Technologie auch für lapidare Fälle an. Sogar das bei Rot über die Straße gehen soll registriert und in dem System des Social Scoring abgespeichert werden. Gesichtserkennung entwickelt sich somit zur Wunderwaffe für das Willfährigmachen der Bürger. Die russische Anwältin Aljona Popowa befürchtet, dass die in Moskau großflächig eingesetzte Gesichtserkennung auch gegen politische Gegner angewendet wird.
Aber auch in den USA scheinen die Skrupel begrenzt zu sein, diese Technik zur Anwendung zu bringen. Während ein deutscher Supermarkt sein Pilotprojekt wieder einstellen musste, haben sich in den USA, in Großbritannien und in China Gesichtsanalysen von Menschen in Supermärkten zur Auswertung des Kaufverhaltens weitgehend durchgesetzt.
Ohne gründliche öffentliche Diskussion, präzise abgestimmte und kontrollierbare Regeln der Anwendung, einer sehr eingegrenzten Nutzungsmöglichkeit, wird dem System eine allgemeine Akzeptanz hierzulande nicht beschieden sein.
P.N.
Bildquelle Gesichtserkennung: pixabay