Sicherheit im Hochhaus – Kommunikation aller beteiligten ist das A und O.
Hochhäuser gehören baurechtlich zu den „geregelten Sonderbauten“ und benötigen ein eigenes Brandschutzkonzept. Für dieses Brandschutzkonzept beauftragt der Bauherr einen Sachverständigen.
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12.03.2019
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Richtlinien gelten nicht in allen Bundesländern
Hochhäuser sind einerseits sehr komplexe Wirtschaftsgebäude und andererseits Prestigeobjekte. Die Rangliste der höchsten Gebäude führen heute fernöstliche und arabische Länder an; Deutschland kommt unter ferner liefen. Auch wenn man hierzulande bislang keine Wolkenkratzer vom Schlage eines Burj Khalifa plant, so scheint man dennoch in den deutschen Großstädten die Zurückhaltung in Sachen Hochhäuser peu à peu aufzugeben. Planungen dafür gibt es bereits. Auch ohne rekordverdächtige Höhen bei Bauwerken anzupeilen, werden die Gebäuderiesen neben der baulichen auch gewaltige sicherheitstechnische Herausforderungen mit sich bringen.
Wie so oft, rückt auch die Sicherheit erst in den Fokus des öffentlichen Interesses, wenn etwas passiert ist. Mit 74 Metern war der Grenfell Tower in London fast ein Zwerg unter den gigantischen Gebäudetürmen des Globus, aber am 14. Juni 2017 wurde er zum Symbol verfehlter Gebäudesicherheit. Ein explodierender Kühlschrank in der vierten Etage hatte die größte Feuerkatastrophe Großbritanniens in der Nachkriegszeit verursacht, in deren Folge nach offiziellen Angaben 72 Menschen den Tod fanden. „Tatsächlich lief bei dem Inferno schief, was nur schieflaufen konnte“, stellte die „Berliner Morgenpost“ ein Jahr später – angesichts der immer noch laufenden Brandermittlungen – fest. „Die Brandschutzexpertin Barbara Lane listete vor der Untersuchungskommission die Fehler auf: Die Fassadenverkleidung aus Aluminium und dem Kunststoff Polyethylen habe den Brand rasant beschleunigt. Das Rauchabzugssystem habe nicht funktioniert, und die Aufzüge hätten versagt. Brandschutztüren hätten gefehlt oder nicht richtig geschlossen. Ein Sprinklersystem gab es nicht, ebenso wenig wie einen zweiten Fluchtweg. Der Anwalt der Opfer, Danny Friedman, brachte es auf den Punkt, als er sagte: ‚Davon kam, wer pures Glück hatte.‘ Und nicht, weil es einen angemessenen Brandschutz im Gebäude gegeben hätte.“
Sicherheitsmängel auch in Deutschland
Hochhausbrände sind häufiger, als gemeinhin wahrgenommen. Anfang November sind bei einem Feuer in einem Hochhaus in Berlin-Hellersdorf insgesamt sechs Menschen, darunter ein Säugling, verletzt worden. Bereits zwei Wochen zuvor war ein Feuer in einem Hochhaus in derselben Straße ausgebrochen.
Die schrecklichen Bilder vom Grenfell Tower warfen vielerorts die Frage auf, ob so etwas in Deutschland ebenfalls möglich sei. Allzu schnelle Entwarnung könnte sich als Trugschluss erweisen. In Wuppertal wurde unmittelbar nach der Londoner Tragödie die Räumung eines Hochhauses in der Heinrich-Böll-Straße mit elf Stockwerken und 86 Wohnungen angeordnet. Auch hier war brennbares Material zur Fassadendämmung verwendet worden.
Damit die Sicherheit in den deutschen Hochhäusern nicht zur Glücksache wird, ist einiges an Regeln zu beachten. Ab einer Höhe von 22 Metern wird ein Gebäude als Hochhaus klassifiziert. Konkret heißt es: „Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der festgelegten Geländeoberfläche liegt.“ Definiert wird dieses Maß durch die Feuerwehr, denn das größte in Deutschland genormte Rettungsgerät ist eine Drehleiter mit einer Nennrettungshöhe von 23 Metern. „Bis zu dieser Höhe kann die Feuerwehr, wenn die Gegebenheiten von außen vorhanden sind, wie Aufstellflächen oder öffentlicher Verkehrsraum“, so erläutert Klaus Tönnes, „noch einen zweiten Rettungsweg sicherstellen.“ Tönnes, Brandoberamtsrat a.D., war 41 Jahre in Frankfurt am Main bei der Berufsfeuerwehr in der deutschen Hochhaus-Metropole tätig und arbeitet heute als Sachverständiger der Feuerwehr für den vorbeugenden Brandschutz.
Wesentlicher Bestandteil: Sicherheitstreppenraum
Über die 22 Meter Fußboden-Oberkannte hinaus gibt es dann noch eine Einteilung der Gebäudehöhen bis 60 Metern und darüber hinaus. Diese Unterscheidung werde gemacht, erläutert Tönnes, „weil man bis 60 Metern Höhe mit einem Sicherheitstreppenraum die Rettungswege sicherstellen kann. In Gebäuden, die höher sind müssen immer zwei Sicherheitstreppenräume vorhanden sein.“ Allein schon wegen der zunehmenden Anzahl von Menschen, die sich aus dem Gebäude retten müssen, ergänzt der Fachmann. Eine Besonderheit entstünde, so Tönnes, wenn in den oberen Etagen eines Hochhauses Versammlungsräume eingerichtet werden. Dann könnten auch zwei Sicherheitstreppenhäuser nicht mehr die Vielzahl der Menschen aufnehmen.
Um es vorweg zu nehmen: Die Rettung mittels Hubschrauber aus einem brennenden Hochhaus wird nicht ernsthaft in Erwägung gezogen. Aufgrund der Rauchentwicklung können die Piloten gar nicht genug sehen, um präzise manövrieren zu können. Auch für den Löscheinsatz ist dies keine Option, da auch Löschmittel vom Helikopter aus denselben Gründen nicht präzise ins Ziel gebracht werden können.
Der Sicherheitstreppenraum besteht aus dem eigentlichen Treppenraum und auf jeder Etage aus einem gesicherten Vorraum. Von dort aus werden die Nutzungseinheiten über einen notwendigen Flur erschlossen. So kann weder Feuer noch Rauch in den Sicherheitstreppenraum eindringen. „Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum, einen Vorraum eines Sicherheitstreppenraumes oder ins Freie in höchstens 35 Metern Entfernung erreichbar sein“, besagt die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR). „Bei einem Hochhaus mit einer großen Grundfläche“, so der Brandfachmann Tönnes, „sind dies die Parameter, die die Anzahl der Rettungswege automatisch regeln. Können diese 35 Meter nicht eingehalten werden, sind weitere Treppenräume zu konzipieren.“
Brandschutzdienststelle und Feuerwehr
Da Hochhäuser baurechtlich zu den „geregelten Sonderbauten“ gehören – wie auch Versammlungsstätten, Verkaufsstätten ab 2.000 m² Bruttofläche der Verkaufsräume und Ladenstraßen, und Schulen etc. – benötigen sie ein eigenes Brandschutzkonzept. „Für dieses Brandschutzkonzept beauftragt der Bauherr schon im Vorfeld einen eigenen Sachverständigen, der in die Planung einbezogen wird“, sagt Tönnes und ergänzt: „Bevor überhaupt Pläne für die Baugenehmigung eingereicht werden, gibt es bereits eine Reihe von Vorgesprächen.“
Behördlicherseits ist die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit der zuständigen Brandschutzdienstelle für die Genehmigung des Brandschutzkonzeptes federführend. „Brandschutzdienststelle und Feuerwehr sind zwei Paar Schuh“, betont Tönnes ausdrücklich. Brandschutzdienststelle ist in den großen Städten bei der Berufsfeuerwehr angesiedelt, auf dem Lande aber ist sie – wie beispielsweise im Landkreis Potsdam-Mittelmark – bei der Technischen Bauaufsicht II angesiedelt.
Zu wenig Kontrollen?
Dass es noch immer Hochhäuser gibt, in denen diese Grundvoraussetzungen nicht eingebaut oder nachgerüstet wurden, zeigen Fälle aus jüngster Zeit. Im Februar dieses Jahres konnte sich eine Frau am Berliner Hohenzollerndamm nur noch mit einem beherzten Sprung aus dem 5. Stockwerk in das Sprungpolster der Feuerwehr in Sicherheit bringen. Ein Sprecher der Feuerwehr monierte anschließend, dass in diesem Gebäude das Sicherheitstreppenhaus fehlte und auch die vorgeschriebene Steigleitung nicht vorhanden war. Für die Feuerwehr habe dies bedeutet, die Wasserzufuhr mit Schläuchen bis in die 5. Etage zu sichern, was wertvolle Zeit für die Löscharbeiten gekostet habe.
Nach dem Brand des Grenfell Tower wurde in Deutschland schnell beteuert, dass eine solche Katastrophe hierzulande auszuschließen sei, man habe nämlich – im Gegensatz zu Großbritannien – strenge Vorgaben, die dies ausschließen würden. Eine verfrühte und vielleicht auch leichtfertige Entwarnung.
Der Einbau brennbarer Stoffe ist in Deutschland tatsächlich untersagt, doch die Regeln dazu sind nicht einheitlich: „Durch den Föderalismus in Deutschland und der Tatsache, das Baurecht bis zum heutigen Tag Ländersache ist, existierten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelwerke, auch schon für Hochhäuser ab 1958“, sagt Klaus Tönnes. Aber Kontrollen gibt es laut Recherchen des TV-Magazins „Frontal 21“ wenig. „Knapp die Hälfte der großen Städte haben nicht geprüft“, heißt es im Begleittext zur Sendung. „In Bremen und Berlin könne nicht einmal die Zahl der vorhandenen Hochhäuser benannt werden“, wird außerdem hinzugefügt.
Muster-Hochhaus-Richtlinie nicht in allen Bundesländern
Dabei berufen sich die zuständigen Ministerien größtenteils auf die sogenannte „Feuerbeschau“ durch die Gemeinden, bei der Brandexperten alle fünf Jahre die Rettungswege und weitere brandschutzrelevante Aspekte inspizieren. Die Fassaden stehen dabei jedoch nicht auf dem Plan.
Und deren Kontrolle ist gar nicht so einfach. Welches Dämmmaterial verbaut wurde und ob dies brennbar ist, lässt sich nur feststellen, wenn es nicht unter einer Verkleidung verborgen ist. Daher müssten in manchen Fällen die Fassade zerstört werden, um genaue Aussagen treffen zu können.
Doch dass sich ein genaues Hinschauen lohnt, zeigt ein Beispiel aus Hamburg. Hier konnte an einem 1969 erbauten Haus brennbares Material in der Fassade entdeckt werden. Dass die Gefahr erkannt wurde ist Zufall: Da das Haus saniert werden sollte, war die Fassade geöffnet und gab den Blick auf Dämmplatten aus Holzspänen frei. Im Brandfall hätte Feuer reichlich Nahrung gefunden und die Feuerwehr erheblich mit der Fassade zu kämpfen und würde wertvolle Zeit beim Retten von Leben verlieren. Durch einen Fassadenbrand wird der Angriff der Feuerwehr über Fenster und Balkone erschwert, wenn nicht gar unmöglich.
Diesen Sicherheitsmängeln soll mit Verordnungen Einhalt geboten werden. „Um ein Hochhaus zu bauen, braucht man immer zwei Regelwerke“, betont Klaus Tönnes und erläutert: „Das ist einmal die Landesbauordnung und die Muster-Hochhaus-Richtlinie, soweit sie im Bundesland eingeführt ist. Sie ist aber nicht in jedem Bundesland eingeführt; dort wo sie fehlt gilt nur die Landesbauordnung.“ Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben zum Beispiel abgeänderte Richtlinien für Hochhäuser bis 60 Metern Höhe.
Mangelndes Zusammenwirken
„Die Qualität des zu verbauenden Materials beschreiben die Regelwerke und das Brandschutzkonzept. Es ist die Aufgabe des Bauleiters, der sich gegebenenfalls einen Fachbauleiter hinzuziehen muss, zu prüfen ob diese Materialen auch verwendet und die Schutzziele eingehalten werden, erklärt Tönnes und präzisiert: „Es ist nicht immer alles gesetzlich geregelt. Da kommt es auch auf die Ansprüche des Bauherrn an, zum Beispiel, wenn nur ökologische Baustoffe verbaut werden sollen oder Nachhaltigkeit gefordert wird.“
Es sei wichtig, die baulichen Maßnahmen einschließlich der Materialien zu dokumentieren, wenn sie noch sichtbar sind. Damit man auch Jahre später noch einen Überblick darüber habe, was dort gemacht und verbaut worden ist. Denn, so Tönnes: „Ein Hochhaus lebt, es wird ständig umgebaut. Es gibt dauernd neue Mieter, wechselnde Vorstellungen, wie ein Büro auszusehen hat. Mit der MHHR besteht ein Werkzeug, um das Ganze flexibel zu gestalten. Bei einem Umbau ist immer das Brandschutzkonzept hinzuziehen. Das muss weiterleben, es ist immer ein Bestandteil der Baugenehmigung. Wenn man das nicht einhält, kann es sein, dass dadurch das Konzept aufgeweicht wird.“
Für die Errichter ist es in der Regel kein Problem, ihre Technik zu installieren. Um Details kümmert sich das Brandschutzkonzept nicht. Die konkrete Umsetzung von Auflagen, zum Beispiel wo der Brandmelder angebracht wird, das obliegt, dem Fachplaner oder dem Errichter. Im Konzept ist nur vorgegeben, dass beispielsweise eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 einzubauen ist.
Kritik kommt von Tönnes am mangelnden Zusammenwirken der einzelnen Gewerke. „Die bauen den Brandmelder oder Sprinkler oder die automatische Fensteröffnung ein; wie die miteinander funktionieren müssen, darüber macht man sich oft gar keinen Kopf. In der Koordination der Gewerke aber liegt eine Schwachstelle.“ Man brauche schon bei der Ausschreibung eine grobe Brandfall-Steuerungsmatrix für die Brandmeldeanlage, eine tabellarische Darstellung der notwendigen Schritte im Brandfall. Darin „müssen die Abhängigkeiten beschrieben werden.“ Und – fügt der Fachmann unterstreichend hinzu – die Steuerungsmatrix ist nicht erst am Ende des Bauprojektes wichtig, sie ist von Beginn an eine Notwendigkeit; das werde häufig unterschätzt.
Fehlfunktionen mit fatalen Folgen
Der Experte nennt als Beispiel die Fehlfunktion automatischer, motorgetriebener Fenster. Im Brandfalle öffneten sich die Fenster in einer ganz anderen – also der falschen – Etage, dies hätte fatale Folgen und sei exemplarisch dafür, wie eine nicht abgestimmte Sicherheitstechnik sogar Gegenteiliges bewirken könne.
Ein sicherheitsrelevanter Umstand, der leider häufig vernachlässigt werde, sei auch dann gegeben, wenn Technik verändert oder gerade außer Funktion sei. Oftmals wissen zwar die Verantwortlichen für das Gebäude über die momentanen Veränderungen Bescheid, sie seien aber nicht immer zur Stelle, wenn die Feuerwehr kommen muss. Die großen Umbauten sind dabei nicht das Problem, die werden oft in sehr enger Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle durchgeführt; aber die vielen kleinen baulichen Veränderungen werden häufig nicht hinreichend dokumentiert und das könne im Schadensfall fatale Folgen haben, gibt Tönnes zu bedenken. Es gebe jedoch wenig Firmen, die sich um die Koordination der Gebäudetechnik kümmern.
Bei Großprojekten gibt es die Ausschreibungen und die Firmen beginnen erst mit der Arbeit, wenn sie den Zuschlag bekommen haben. Da fehlt der Koordinator, der ganz zu Anfang bereits alle Verantwortlichen der Gewerke an einen Tisch holt und das Brandschutzkonzept vorstellt. Dabei muss auch auf die Abhängigkeiten verwiesen werden, damit alle diese übergeordneten Zusammenhänge von Anfang an in die Bauausführung hineinspielen. Oft ist es leider so, dass die einzelnen Gewerke von dem Brandschutzkonzept leider gar nichts sehen. Viele Architekten hätten von der Steuerungsmatrix noch nie etwas gehört oder gelesen, weiß Tönnes aus Erfahrung.
Wenn alles stimmig und in den Plänen verzeichnet ist, habe die Feuerwehr im Brandfall eine gute Ausgangsposition für die Rettungsarbeiten.