Sicherheitsdienstleistungsgesetz dringender denn je

In einem Sicherheitsdienstleistungsgesetz sollten die bewährten Regelungen der Gewerbeordnung implementiert und für einige Tätigkeiten spezifische Rechtsgrundlagen mit verbindlichen Vorgaben an die Qualität der Unternehmen und der eingesetzten Mitarbeiter geschaffen werden.

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24.10.2019

Am 1. Juni ging das Bewacherregister (BWR) an den Start. Es wird zu mehr Transparenz bei Unternehmen und Beschäftigten führen sowie zu einer Entbürokratisierung und zu Kosteneinsparungen durch den Wegfall von Doppelüberprüfungen. Aber erst dann, wenn alles planmäßig läuft. Der Systemwechsel innerhalb der über 2 500 deutschlandweit für das Bewachungsrecht zuständigen Behörden vom Unternehmenssitz hin zum Wohnsitz des Mitarbeiters ist mit sehr großen Problemen verbunden. In vielen Regionen, wo bisher keine Sicherheitsunternehmen ansässig waren, muss sich die Behörde erstmals mit dem Bewachungsrecht und Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Sicherheitsmitarbeitern befassen. Unsere Mitglieder treffen häufig auf nicht oder unzureichend geschulte Sachbearbeiter. Die Informationen, die von staatlicher Seite – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – den Vollzugsbehörden zur Verfügung gestellt werden, erreichen vielfach nicht die Sachbearbeiter bzw. werden nicht wahrgenommen. Hinzu kommen technische Probleme beim Betrieb des BWR. Die Schnittstellen zu den Vollzugsbehörden funktionieren nicht einwandfrei, die Behördenmitarbeiter sind überwiegend nicht geschult und viele Unternehmen verfügen noch über keinen freigeschalteten Zugang. Die gesetzliche Frist zur Erstbefüllung des BWR durch die Unternehmen war viel zu kurz bemessen. Die Folge ist, dass Sicherheitsunternehmen derzeit in vielen Fällen nicht legal arbeiten können. Momentan führt das BWR nicht zur Entbürokratisierung, sondern zur Verlangsamung von Verwaltungsprozessen zu Lasten der Sicherheitswirtschaft und deren Kunden. Die Akzeptanz des BWR bei den Unternehmen in der Sicherheitswirtschaft leidet dadurch massiv. Das BWR offenbart aber auch eklatante Schwächen bei der Umsetzung des Gewerberechts. Der Bundestag beschließt mit Zustimmung des  Bundesrats Änderungen im Gewerberecht, für dessen Vollzug die Länder zuständig sind. Aber diese haben nur begrenzten Zugriff auf die Kommunen, häufig sind Mittelbehörden wie Regierungspräsidien dazwischen geschaltet.
Die Probleme bei der Einführung des BWR dürfen aber nicht dazu führen, dass die Bundesregierung die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes für unsere Branche nun „auf Eis“ legt. Im Gegenteil: die geschilderten Probleme erfordern eine schnelle Umsetzung der Koalitionsvereinbarung.
Das „Bewachungsgewerbe“ im Gewerberecht – §§ 34a, 31 und 11b – wurde in den letzten 20 Jahren immer komplizierter. Es hat einen Umfang von über 15 Seiten, zzgl. der entsprechenden Verordnungen mit insgesamt 50 Paragrafen. Das Gewerberecht kann nicht mehr die Rechtsgrundlage für unser Handeln sein. Die Sicherheitswirtschaft stellt eine unverzichtbare Säule in der deutschen Sicherheitsarchitektur dar. Die Novellierung der gewerblichen Rechtsgrundlagen in den letzten Jahren waren richtige Schritte für mehr Zuverlässigkeit und Seriosität. Zukünftige Regelungen müssen primär die Erhöhung der Sicherheit für die Wirtschaft, kritische Infrastrukturen und die Öffentlichkeit in Deutschland im Auge haben. Der BDSW begrüßt es daher, dass die Große Koalition das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz regeln will und damit eine zentrale Forderung des BDSW aufnimmt. Um der faktischen Bedeutung der privaten Sicherheitsdienstleister für die Innere Sicherheit gerecht zu werden, muss die Zuständigkeit vom Bundeswirtschaftsministerium auf das Bundesministerium des Innern übertragen werden. In einem Sicherheitsdienstleistungsgesetz sollten die bewährten Regelungen der Gewerbeordnung implementiert und für einige Tätigkeiten spezifische Rechtsgrundlagen mit verbindlichen Vorgaben an die Qualität der Unternehmen und der eingesetzten Mitarbeiter geschaffen werden. Der BDSW hat einen Entwurf für ein solches Gesetz erarbeitet und seinen Mitgliedern vorgestellt. Ein Eckpunktepapier wird derzeit fertiggestellt und in Kürze der Öffentlichkeit präsentiert. Wir gehen davon aus, dass nach der Sommerpause die politische Diskussion hierzu beginnen wird.

Dr. Harald Olschok

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Über den Autor: Redaktion Prosecurity

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