„Ich weiss, wo Dein Haus wohnt!“
Clans in Deutschland setzen Sicherheitsverantwortliche der staatlichen Ebenen in Alarmbereitschaft. Foto: stockSnape
Macht und Mythos der Clans - Sorgen um die öffentliche Sicherheit
Anfang November 2018. Eine Zeugin erleidet vor einem Berliner Gericht einen Anfall völliger Amnesie. Auf der Anklagebank hatte Arafat Abou Chaker Platz genommen. Er gilt als einer der mächtigsten Männer in den Berliner Clans, die abwechselnd mal als kurdisch-libanesisch, mal als arabisch adjektiviert werden. Zwei Monate zuvor war sein enger Vertrauter, Nidal R., in Berlin-Neukölln auf offener Straße regelrecht exekutiert worden. Arafat Abou Chaker durfte dann auch nicht fehlen, als die Hautevolee der so genannten Clans im Kreise von rund 2000 Trauergästen Nidal R., „einem der bekanntesten Intensivtäter Berlins“ („Deutschlandradiokultur“), das letzte Geleit gaben. Demonstration der Macht oder Pflege eines Mythos?
Das, was mit dem juristisch nicht definierten Begriff Clans in Verbindung gebracht wird, liefert zurzeit den Medien reichlich Stoff. Vor einem Jahr hatte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) – damals noch Bürgermeisterin des Berliner Problembezirks Neukölln – eine Größenordnung genannt: „In Berlin gibt es 12 bis 14 kriminelle Clans, die den sozialen Frieden gefährden.“ Ein Zustand, der nicht nur Sicherheitsverantwortliche der staatlichen Ebenen in Alarm versetzen muss. Das Problem krimineller Großfamilien, die vor allem in Berlin, in Bremen und im Ruhrgebiet verortet werden, ist ein gesamtgesellschaftliches und betrifft nicht zuletzt die Sicherheitswirtschaft – und zwar in allen Facetten.
Zu den Einnahmequellen der – und das sei hier ausdrücklich betont – kriminellen Clans gehören nach dem Dafürhalten des SPD-Innenexperten Tom Schreiber „unter anderem Schutzgelderpressung, Zwangsprostitution, Drogenhandel oder Körperverletzungsdelikte bis hin zu Mord und Mordaufträgen.“
Die Strafverfolgungsbehörden tun sich offensichtlich dennoch schwer im Umgang mit familiär definierten Täterstrukturen. In Bremen war im Mai 2010 bei der Polizei die Informationsstelle für ethnische Clans, kurz Istec, ins Leben gerufen worden. Nach ein paar Jahren galt sie dann – da nur mit einem Beamten besetzt – als nicht mehr handlungsfähig. Wird die Gefahr unterschätzt?
Geflüchtete als Fußvolk
Die Geschäftspraktiken der Clans, die häufig mit dem Attribut Organisierte Kriminalität versehen werden, sind kein Geheimnis. Drogenhandel beispielsweise. Da machen sich die Clan-Kalifen selbst die Hände nicht schmutzig. „Kriminelle Großfamilien in Berlin haben die Flüchtlinge für sich entdeckt. Manche rekrutieren sie als Drogendealer oder betreiben überteuerte Notunterkünfte“, schreibt „Die Zeit“.
In einem Beitrag des Privatsenders „rtl“ wurde im vergangenen Jahr ein anonymer Clans-Aussteiger befragt. Im Kommentarton des kurzen Streifens heißt es: „Er bestätigt uns, in Flüchtlingsheimen werden mit Hilfe der dortigen Security-Firmen junge Flüchtlinge als Drogendealer angeworben.“ Der Name der Firma bleibt ungenannt, kein Vertreter des Unternehmens wird zu den Vorwürfen befragt. Die Information bleibt nebulös. Ein Problem, das tatsächlich gravierend ist, könnte auch ohne künstliche Dramatisierung beleuchtet werden.
Es gibt nachgewiesener Weise sprudelnde Geldquellen für die unter „kriminelle Clans“ subsummierte Straftäter. Das sind die Türsteherjobs an Clubs und Discotheken. „Wer die Tür hat, kontrolliert die Drogen“ (n-tv), heißt die Formel.
Bislang dramatischster Höhepunkt bei den Kämpfen um die Tür: Am 23. April 2003 hatte Yassin A., der „als Sicherheitschef“ in der Neuköllner Disko „Jungle Club“ arbeitete, einen SEK-Mann erschossen, als das Spezialeinsatzkommando die Wohnung seiner Eltern in Neukölln stürmte. Grund für den Polizei-Einsatz war eine Konfrontation von Yassins Clan mit der ebenfalls im „Türstehergeschäft“ tätigen Großfamilie Al-Zein.
Verbindliche Regelung für Türsteher
Der Sender „n-tv“ zitierte Anfang dieses Jahres den Berliner CDU-Abgeordneten Burkard Dregger mit der sehr gemäßigten Einschätzung: „Nach meinen Informationen passiert es immer wieder, dass das Organisierte Verbrechen Betreibern von Lokalen Türsteher aufdrückt, die dafür sorgen, dass in den Etablissements Drogen einer bestimmten Bande gehandelt werden.“
Von einem Berliner FDP-Abgeordneten wird indessen die Forderung erhoben, die Tätigkeit von Türstehern nur noch von Sicherheitsdienstleistern und entsprechendem Personal mit einwandfreiem Leumundszeugnis ausführen zu lassen. In dem von der Großen Koalition geplanten Gesetz für die private Sicherheitswirtschaft könnte dies ein Passus sein. Die bisher geübte Praxis lässt tatsächlich Spielraum, um schlagkräftigen Kriminellen – neben den Clans werden in diesem Zusammenhang auch immer wieder Rockergruppen genannt – weiterhin diese Einnahmequelle zu erhalten.
Verwirrung über die tatsächliche Größenordnung
Karlheinz Gärtner, 44 Jahre lang Polizist und Zivilfahnder in Berlin, hat sich zur Clan-Problematik geäußert. „Das sind einige kriminelle arabische Clans, nicht alle Clans sind kriminell“, sagt er in einem Interview und fügt hinzu: „Aber die wenigen kriminellen sind so intensiv unterwegs, dass ich in den letzten 25 Jahren meiner Dienstzeit immer wieder mit ihnen zu tun hatte. Eine Gruppe haben wir acht Mal hintereinander festgenommen, nach schweren Einbrüchen. Die sind da nicht einfach nur rein und haben einen Kronleuchter mitgenommen, das war eine ganz andere Kategorie: Die haben ganze Baumärkte leergeräumt. Oder einmal eine Boutique für Hochzeitskleider – in dem Laden war nichts mehr drin.“ Dies klingt jedoch eher nach Bandenkriminalität.
Verwirrung scheint es allenthalben über die Größenordnung und die Zuordnung der Clans zu geben. Unter der Überschrift „Unheimliche Familienbande“ schrieb „Die Zeit“ im August dieses Jahres: „Im Bundesinnenministerium weist ein Beamter außerdem darauf hin, dass es neben den geschätzten 200.000 Angehörigen arabisch-türkisch-libanesischer Großfamilien auch viele Mitglieder russischer, georgischer, tschetschenischer, albanischer, rumänischer oder bulgarischer Familien gebe, die kriminelle Geschäfte betrieben, ohne gleich kriminellen Clans zugerechnet zu werden.“
Im November dieses Jahres berichtet der „Weser-Kurier“ über die Antwort des Bremer Senats auf eine Anfrage der CDU: „Die Anzahl von Personen, die ethnischen Clans im Land Bremen zugerechnet werden können, werden statistisch nicht erfasst… Statistische Daten liegen demnach allein für die Gruppe der kurdisch-libanesischen Mhallamiye vor. Dieser Gruppe rechnet die Innenbehörde derzeit 3645 Personen in Bremen zu.“
Diese Zahl nimmt sich fast bescheiden aus, führt man sich andere Statistiken vor Augen. „Der Al-Zein-Clan ist der wohl größte Deutschlands. Er soll etwa 15 000 Mitglieder haben. Sein Oberhaupt Mahmoud Al-Zein wurde schon als ‚Pate von Berlin‘ bezeichnet. Er soll über Jahre in der Unterwelt der Hauptstadt, aber auch im Ruhrgebiet den Ton angegeben haben und wurde 2008 wegen Drogenhandels zu vier Jahren Haft verurteilt“, schreibt die „Südwest Presse“.
Als der wirklich nicht öffentlichkeitsscheue Al-Zein vor Gericht stand, war anfangs von einer möglichen Strafhöhe von 15 Jahren Haft die Rede. Am Ende wurden vier Jahre und drei Monate daraus; die er im offenen Vollzug verbüßen durfte. „Das Verfahren war insgesamt keine Glanzleistung der Justiz“, bemerkte der „Tagesspiegel“ abschließend.
Der frühere Bürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky (SPD), lieferte in einer TV-Talkshow eine mögliche Erklärung, die die auffällige Milde der Richter in solchen Fällen nachvollziehbar macht: „Ich war einmal auf einer Tagung über Organisierte Kriminalität in Deutschland. Da sagte ein Oberstaatsanwalt ins Mikrofon: ‚Meine Damen und Herren, sicherlich fällt Ihnen das eine oder andere Gerichtsurteil auf, das Sie nicht verstehen. Ich kann Ihnen dazu die Erklärung geben: Auch Richter haben Angst um ihre Familie.‘“ Wirkt die Drohformel „Ich weiß, wo Dein Haus wohnt!“ also tatsächlich?
Sollte die Schilderung zutreffen, wäre dies ein Dilemma größter Tragweite. Wenn es nicht mehr möglich wäre, die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten, ginge sie vor gewissen Gruppen in die Knie. Zugleich müssten Mitarbeiter von Behörden und Verwaltung dies als Eingeständnis werten, dass auch ihre Unversehrtheit nicht garantiert werden kann.
Aber gibt es in diesem Land nicht täglich juristische Entscheidungen bei denen so mancher den Kopf schütteln mag? Ist dabei stets eine mafiöse Drohkulisse im Spiel? So lange das von Buschkowsky vorgebrachte Beispiel mit Name, Ort und Zeit belegt ist, bleibt es in der Aussagekraft begrenzt. Einen Mord wie an Richter Giovanni Falcone, dem bekanntesten Mafia-Jäger Italiens, gibt es hierzulande glücklicherweise noch nicht.
Die „großen Dinger“
Zweifelsfrei einen sehr „familiären“ Zusammenhang hat eine Tat, die in jüngster Zeit die Berliner Ermittlungsbehörden beschäftigt. Ein Tatverdächtiger, der jetzt von den Fahndern ins Visier genommen wurde und aus einer arabischstämmigen Großfamilie in Berlin stammt, lebte offiziell von Hartz IV und Kindergeld. Doch nebenbei kaufte er Eigentumswohnungen und Grundstücke. Seine rege Geschäftstätigkeit begann er kurz nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse im Berliner Stadtteil Mariendorf im Oktober 2014. Dabei waren mehr als 100 Schließfächer aufgebrochen und die Räume danach durch einen Sprengsatz verwüstet wurden. Einer der Täter – ein Bruder des Wohnungskäufers – wurde zwar wegen des Einbruchs 2016 zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Die Beute von mehr als neun Millionen Euro ist allerdings bis heute nicht aufgetaucht.
Nun hat die Staatsanwaltschaft zum Gegenschlag ausgeholt: 77 Wohnungen, Häuser und Grundstücke in Berlin und dem Umland mit einem Gesamtwert von rund zehn Millionen Euro wurden im Juli dieses Jahres vorläufig beschlagnahmt. Besitzer der Immobilien ist vorbenannter Hartz-IV-Empfänger.
Kriminelle Ansprechpartner
Die Ermittler gehen davon aus, dass auch der spektakuläre Diebstahl einer 100 Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum mit einem reinen Goldwert von 3,75 Millionen Euro im März 2017 auf das Konto derselben Großfamilie geht, so der ermittelnde Staatsanwalt Bernhard Mix. Dieser Fall führt direkt in den Security-Bereich. Ein Sicherheitsmann hatte erst im März 2017 über ein Subunternehmen als Aufsichtsperson im Bode-Museum angeheuert. Er hat nach Ansicht der Polizei bei seiner Arbeit die Tatgelegenheit erkannt. Auf die Schliche kamen ihm die Ermittler wegen anderer Taten. So fiel er unter anderem wegen Tankbetrugs und Kennzeichenfälschung auf. Bei einem dieser Verfahren fiel den ermittelnden Beamten auf, dass er im Bode-Museum arbeitet und Umgang mit der polizeibekannten Großfamilie R. pflegt. Da der Raub nur mit exzellentem Insiderwissen so präzise durchgeführt werden konnte und Bilder auf dem Handy des Wachmannes gefunden wurden, sahen es die Ermittler als bewiesen an, dass er half die Tat im Museum vorzubereiten – oder sogar Ideenlieferant war. Außerdem soll er über ein offen gelassenes Toilettenfenster für den Zugang der Täter gesorgt haben.
Insiderinformationen – keine Erfolgsgeschichte
Dass sich die Clans auch Zugang zu Insiderinformationen bei der Polizei beschaffen wollen, war schon im November vergangenen Jahres Schlagzeilen wert. Mindestens ein Anwärter der Berliner Polizeiakademie, so wurde damals berichtet, habe Kontakt zu einem kriminellen Clan gepflegt. In diesem Zusammenhang hieß es auch, dass arabische Großfamilien versuchen würden, „in Berlin gezielt Angehörige in den öffentlichen Dienst einzuschleusen.“ Zudem wurde bekannt, dass eine arabischstämmige Studentin festgenommen worden war, weil sie während eines Praktikums bei der Polizei von einem Dienstrechner Fahndungsbilder der Mitglieder einer arabischen Großfamilie abfotografiert und via WhatsApp verschickt haben soll. Der Empfänger konnte jedoch nicht ermittelt werden.
„Die Völkerwanderung hatte ein erschreckendes Anschwellen der Kriminalität mit sich gebracht und hinterlassen“, schreibt der deutsche Rechtswissenschaftler Gustav Radbruch (1879-1949). Die USA sind ein praktisches Beispiel dafür, wie Einwanderungsgruppen ihre eigene, ethnisch geprägte Kriminalität entwickelten.
Die historische Spur des Verbrechens von Mitgliedern der Großfamilien ist lang, auch in Deutschland mittlerweile. Im Oktober 1992 erschossen zwei Mitglieder der Familie Remmou einen 25-jährigen Jugoslawen. Die Polizei vermutete als Motiv, dass sich „rivalisierende Banden eine blutige Auseinandersetzung geliefert“ hätten.
Dass nur ein gewisses Drohpotenzial aufgebaut werden muss, um seinen Willen durchzusetzen, bekommen schon die Jüngsten in der Schule mit. Wenn sie im Klassenraum oder Pausenhof „Stress haben“, lernen die Clan-Novizen sehr schnell, wie wirkungsvoll es sein kann, wenn man nur zum Handy greifen und entsprechende Verwandte um Hilfe bitten muss. Seit gut zehn Jahren geht die Neuköllner Schulverwaltung den Weg, mit einem privaten Wachdienst die Konflikte von den Schulhöfen fern zu halten. Seit diesem Jahr geht auch eine Spreewald-Grundschule im Stadtteil Schöneberg diesen Weg. Mit einem Budget von 1700 Euro wöchentlich wird – vorerst in der Erprobungsphase – ein Wachdienst an der Schule eingerichtet.
Eigene Kieze – eigenes Rechtssystem
Seit langen wird immer wieder darüber berichtet, dass Clans den Versuch unternähmen, ganze Stadtviertel unter ihre Kontrolle zu bekommen. Es gibt immer wieder Vorfälle, die diese Befürchtungen nähren – nicht erst seit gestern. In einem Dossier des Berliner Landeskriminalamtes aus dem Jahre 2003 wird aus einem Einsatzprotokoll der Polizei im „Soldiner Kiez“ im Stadtteil Wedding zitiert. Eine aggressiv auftretende Menge habe dort im Einsatz befindlichen Beamten bedeutet, dass „dies unser Kiez ist und ihr hier nichts verloren habt!“ Außerdem wird konstatiert: „Weit über 20 Schießereien, allein im ‚libanesisch-kurdischen‘ Milieu, wurden in Berlin in den letzten 10 Jahren registriert. Fragt man nach den Gründen, so reichen diese von verletzter Ehre über Streit um die Mitgift und ‚Geschäftsstreitigkeiten‘ bis zur Blutrache. Da sich als ‚legitimer‘ Grund für bewaffnete Auseinandersetzungen Streitigkeiten wegen Rauschgiftgeschäften oder im Rotlichtmilieu der Polizei nur schwer vermitteln lassen, sind die oftmals angeführten Ehrverletzungen jedoch mit Vorsicht zu bewerten.“
Neuköllns Bürgermeister Martin Hikel (SPD), Nachfolger von Buschkowsky und Giffey, reagierte auf das Schaulaufen der Clans anlässlich der Beerdigung des Intensivtäters Nidal R. mit einem 6-Punkte-Plan, in dem es an erster Stelle heißt: „Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Definition von Clan-Kriminalität…“ Wer, wenn nicht die Politik, sollte die Kriterien für eine solche Begriffsbestimmung erarbeiten? Ganz dünnes Eis. Wird hier einer ethnischen Stigmatisierung das Wort geredet? Damit scheint kein praktikabler Ausgangspunkt gewählt worden zu sein, um dem Rechtsstaat zur Geltung zu verhelfen.
Nicht im Mindesten soll die Gefahr verniedlicht werden, die von kriminellen Strukturen ausgehen, die sich einer ethnisch geschlossenen Sozialgemeinschaft bedienen. Sie sind vor allem einem Zweck untergeordnet: Schnelles Geld zu machen. Das Markenzeichen jedweder Kriminalität.
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Peter Niggl
Peter Niggl, Journalist und Chefredakteur der Fachzeitschrift Security Insight