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Eigenes Gesetz und Wechsel zum Bundesinnenministerium geplant

25.04.2019
Wolf­gang Bosbach, Mit­glied des KÖTTER Sicherheitsbeirates
Photo: Wolfgang Bosbach
Wolf­gang Bosbach, Mit­glied des KÖTTER Sicherheitsbeirates Photo: Wolfgang Bosbach

Riesige Reformchance für die Sicherheitsbranche

Die Angst vor Kriminalität ist in Deutschland trotz der seit vielen Jahren rückläufigen Gesamtdeliktzahlen besonders ausgeprägt. Das zeigt eine jüngst ver­öffentlichte Studie der Organi­sation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Liegt die Befürchtung, Opfer von kriminellen Handlungen zu werden, im OECD-Schnitt bei 34 %, sind es hierzulande 47 %. „Ein erneuter deutlicher Hinweis auf den hohen Handlungsdruck, der aus Sicht der Bevölkerung bei der inneren Sicherheit besteht“, sagt Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der KÖTTER Security Gruppe und Vizepräsident des Bun­des­ver­bandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW). „Und eine klare Aufforderung an die be­tei­ligten Akteure, Sicherheit neu zu denken.“ 

Angesichts stetig steigender Herausforderungen u. a. durch Organisierte Kriminalität, Jugend­gewalt oder Wirtschaftsspionage bei gleichzeitiger Aufgaben­über­lastung der Polizei reiche der Ruf nach mehr Polizeibeamten allein nicht aus. „Neue, intelligente Kooperationen von Staat und Privat sind zusätzlich das Gebot der Stunde“, betont der 52-Jährige. Und einhergehend damit die von der Bundesregierung gemäß Koa­li­tionsvertrag angestrebte Reform des Rechtsrahmens für die Sicher­heitswirtschaft. „Erst diese wird die wiederholt beschworene tragende Rolle der privaten Anbieter für die innere Sicherheit wirklich mit Leben füllen“, ist Friedrich P. Kötter überzeugt. Denn auch wenn die Sicherheitswirtschaft schon heute wichtige Aufgaben übernimmt und bereits vor mehr als zehn Jahren von der Innenministerkonferenz (IMK) als zen­traler Pfeiler der Sicherheits­architektur an­er­kannt wurde, bleibe die Dis­kus­sion um die Weiterentwicklung der inneren Sicherheit trotzdem pri­mär auf die staat­lichen Organe fokussiert. Darüber hinaus agiere das Sicherheitsgewerbe wei­ter auf einem ge­setzlichen Flickenteppich mit Zuständigkeiten unterschiedlicher Ministerien, bei dem der über 90 Jahre alte § 34a der Gewerbeordnung als primäre rechtliche Basis zudem den tat­säch­lichen Branchengegebenheiten längst nicht mehr gerecht werde.

„Übergang zum Innenministerium wäre der geeignetste Zeitpunkt für den Gesetzesstart“

„Die juristischen Rahmen­be­din­gungen sind nicht mehr zeitgemäß. Daher müssen sie drin­gend an­gepasst werden. Außerdem wäre die Poli­tik gut beraten öffentliche und private Sicherheit nicht ge­trennt, sondern gemeinsam zu be­trachten und Verengungen zu vermeiden“, betont Wolf­gang Bosbach, Mit­glied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und einer der renom­mier­testen Innen­ex­perten. Die Gesetzesrealisierung in dieser Legis­laturperiode, bei der die ver­ant­wortlichen Minis­te­rien Herr des Gesetz­ge­bungsverfahrens sind, befinde sich auf gutem Weg. Wolfgang Bosbach: „Bekanntlich mahlen die Mühlen des Gesetzgebers lang­sam. Mitt­lerweile ist allerdings gut ein Drittel der Legislaturperiode vorbei, so dass ich davon aus­gehe, dass sich Re­gierung und Par­la­ment rasch, zügig und konstruktiv mit dem Thema Sicher­heits­gesetz be­schäf­tigen werden. Der Zu­stän­dig­keits­wechsel vom Bundeswirtschafts- zum Bun­desinnen­minis­te­rium wäre der geeig­nets­te Zeit­punkt für den Start des geplanten Regelungswerkes für die private Si­cher­heits­wirt­schaft.“

Branche in der Pflicht: Zentrale Aspekte für die Gesetzgebung in den Fokus rücken 

Das Bundes­innen­minis­terium unterstütze dabei die künftige Zustän­dig­keits­über­nah­me, verdeutlicht Fritz Rudolf Körper, Mit­glied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und Staatssekretär a. D., die po­si­ti­ven Signale. Mit Blick auf die hiervon und vom geplanten Sicherheitsgesetz ausgehende „riesige Reform­chance, die Branche und Politik nutzen sollten“, sieht er speziell die Si­cher­heits­wirt­schaft selbst in der Pflicht: „Die Schaffung eines bundeseinheitlichen Sicherheitsgesetzes ist eine große Chance. Dies muss auch in der Kommunikation der zentralen Punkte deutlich zum Ausdruck kommen. Die Branche muss Politik und Ministerien mit klar verständlichen Zielen und Inhalten hierfür be­geistern.“Stra­te­gisch und in der Außenwirkung gehe es um zwei Rich­tun­gen: Zum ersten, wie an­ge­führt, die wich­tige Funktion der Branche für die Sicherheits­archi­tektur in der Praxis nachhaltig mit Leben zu füllen. Zum zweiten durch strengere rechtliche Vorgaben höhere Qua­li­tätsstandards über die gesamte Branche hinweg zu verankern, schwarzen Schafen das Handwerk zu legen und damit erweiterte Kooperationen von Staat und Privat zu ermöglichen.

Wunsch nach höheren Anforderungen für Gewerbetreibende und Sicherheitsmitarbeiter 

Im Fokus stehen daher verschärfte Zugangsvoraussetzungen zur Branche sowohl für Un­ter­neh­mer als auch Beschäftigte. Stichwort Gewerbe­trei­bende: „Hier wäre zu begrüßen, wenn die Schaf­fung höherer Eintrittsbarrieren, wie sie in der letzten Legislaturperiode eingeleitet wurden, im Gesetz­ge­bungsprozess berücksichtigt würde. Sämtliche Auflagen für das Betreiben eines Gewerbes müssten natürlich um regelmäßige Über­prü­fungen er­gänzt werden“, sagt Wolfgang Bosbach. In diesem Zuge sollten die Kriterien für aktuelle Sicherheitsunternehmer gleichfalls kritisch auf den Prüfstand kommen. Denn nur so bestehe die wirkliche Chance, das Gewerbe in sei­ner gesamten Breite zu einer soliden und hochqualitativen Branche zu machen. „Wir müssen ver­hin­dern, dass Unternehmer am Markt sind, die weder das notwendige Know-how mitbringen noch die erforderlichen Personal- und Sachmittel nachweisen können, um se­riös zu agieren. Ziel sollte es sein nicht den vermeintlichen Erfolg in Dumpingpreisen zu suchen, die wiederum aus­schließlich durch Dumpinglöhne möglich sind“, verdeutlicht der Innenexperte.

Stichwort Mitarbeiter: Hier sollten die in der vergangenen Legislaturperiode in Kraft ge­tretenen Regelungen gesetzgeberisch gleichfalls möglichst ausgebaut werden. „Ein Ansatzpunkt wäre, die jetzt bereits für bestimmte Tätigkeitsfelder geltende Sachkundeprüfung auf alle Beschäftigten der Si­cherheits­bran­che aus­zu­weiten und damit die zurzeit bestimmende Unterrichtung bei der IHK ab­zu­lösen“, erklärt Fritz Rudolf Körper. Einhergehend damit erscheine die Anpassung der Prüfungs­ver­ordnung durch mehr Praxisbezug sinnvoll. Für spezielle Einsatzgebiete wie kritische oder sen­sible Infrastrukturen sollten zudem höhere Qualifikationsanforderungen gelten.

Dauerbrenner Subunternehmer-Einsatz / Vergabe nicht nach dem billigsten Preis

Weiteres Themenfeld ist der „Dauerbrenner Subunternehmer“. „Übermäßige Einsätze von Nach­un­ternehmern gehören zu den größten Sicher­heitsrisiken. Daher sollten sämtliche ange­führten Ideen zu Anforderungserhöhungen an Gewerbetreibende, Mitarbeiter etc. möglichst in glei­chem Maße auch von Nach­unter­neh­mern zu erbringen sein“, erklärt Fritz Rudolf Körper. Zu­sätz­licher Aspekt: Durch die aktuell häufig praktizierte Weitergabe an Sub-Subunternehmer werde für Auftraggeber intransparent, wer am Schluss mit welchen Qualifikationen und Über­prü­fungen für sie im Einsatz sei. „Ein er­heb­liches Sicherheits- und Haftungsrisiko. Der ge­setz­liche Ausschluss von Ketten­be­auf­tra­gun­gen wäre daher sicher überlegenswert“, unterstreicht der Staatssekretär a. D.

Einhergehend damit tritt die Branche auch für eine Reform der Vergabepraxis ein. „Der Billigste muss nicht der Wirtschaftlichste sein! Die gerade bei der öffentlichen Hand vor­herr­schen­de Praxis, ausschließlich nach dem niedrigsten Preis zu ve­r­ge­ben, ist häufig mit großen Risiken verbunden“, er­klärt Wolfgang Bosbach. „Es wäre daher wünschenswert, dass im Zuge einer solch großen Geset­zesanbahnung für die Sicherheitswirtschaft auch die Vergabepraxis inhaltlich mit erörtert und mög­lichst refor­miert würde. Das Bestbieterprinzip, bei dem Qualität und Preis in einem aus­ge­wo­ge­nen Ver­hältnis zueinander stehen, bietet hier sehr hilfreiche Ansatzpunkte.“

www.koetter.de

Photo: Wolfgang Bosbach

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