Planungsfehler macht Austausch von Brandschutzklappen erforderlich Fotolia.com Urheber: DOC RABE Media
Planungsfehler macht Austausch von Brandschutzklappen erforderlich
Brandschutzklappen sind zentrale Bauteile von Lüftungsanlagen. Sie verhindern, dass im Brandfall Rauch durch die Lüftungsanlage weiter im Gebäude verteilt wird oder sich – im schlimmsten Fall – ein Feuer weiter ausbreiten kann. Als sicherheitstechnisches Bauteil werden sie zwischen Brandabschnitten in Wände und Decken eingebaut und schließen im Brandfall automatisch. Sonderfälle sind Entrauchungsanlagen, bei denen Auf- und Zustellung durch einen Motor entsprechend des jeweilig geltenden Entrauchungskonzepts angefahren werden.
Eine korrekte Funktion der Klappen ist daher im Sinne des Brandschutzes und der Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen unbedingt erforderlich. Die Folgen einer Funktionsstörung können deshalb erheblich sein und im Brandfall zu erheblichen zusätzlichen Sach- oder zu Personenschäden führen. Besonderes Augenmerk gilt deshalb auch der Montage der Klappen und deren Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit. In einem der HDI Versicherung vorliegenden Schadenfall bestand die Gefahr, dass diese Funktionsfähigkeit durch die Verwendung falscher Bauteile hätte gestört werden können. Ursache war ein Planungsfehler, der den Brandschutz des Gebäudes erheblich beeinträchtigt hätte.
Gleitende Deckenanschlüsse für Brandschutzklappen
Geschossdecken aus Beton biegen sich nach einiger Zeit etwas durch. Wie weit ist unter anderem abhängig von Stärke und Spannweite der Decken sowie aufliegender Deckenlasten. Leichtbauwände in Trockenbauweise können diesem Durchbiegen nicht genügend Widerstand entgegensetzen und würden, wenn sie fest unter der Decke verbaut würden, gestaucht werden. Die Wände werden daher in der Regel mit gleitenden Deckenanschlüssen ausgeführt. Der Einbau von Brandschutzklappen kann daher auf konventionellem Wege nur unterhalb der gleitenden Deckenanschlüsse erfolgen. Direkt unter der Decke eingebaute Klappen würden deformiert und konnten ihre Funktion nicht mehr erfüllen. Alternativ stehen am Markt gleitende Deckenanschlüsse in Form von Einbaurahmen für Brandschutzklappen zur Verfügung, mit deren Hilfe die Klappen auch direkt unter der Decke verbaut werden können.
Bei einem aktuellen Schadenfall der HDI Versicherung kam es hier bei der Errichtung eines Büro- und Lagergebäudes zu einem Fehler. Beteiligt waren im Wesentlichen das Planungsbüro und das bauausführende Unternehmen. So waren seitens des Planungsbüros zunächst überhaupt keine Brandschutzklappen für die in dem Gebäude zu errichtenden Trockenbau-/Gipskartonwände geplant worden. Dieser Fehler wurde jedoch rechtzeitig erkannt und nachträglich wurden diese – allerdings noch vor der Ausführung – in der Planung ergänzt. Das bauausführende Unternehmen erstellte daraufhin ein Nachtragsangebot für Brandschutzklappen mit den entsprechenden Einbaurahmen für Trockenbauwände. Dies wurde durch das Planungsbüro geprüft und durch den Bauherren freigeben.
Bauausführendes Unternehmen erkennt Planungsfehler
Als bereits ein Großteil der Klappen verbaut worden war, meldete der Errichterbetrieb jedoch Bedenken gegen die Verwendung der seitens des Planungsbüros vorgesehenen Brandschutzklappen an. Eine Recherche des Betriebs hatte ergeben, dass die Klappen für die vorgesehene Verwendung in Trockenbauwänden, die mit gleitenden Deckenanschluss an massive Rohdecken anschließen, nicht geeignet waren. Für die vorgesehene Verwendung hätten spezielle Einbaurahmen eingesetzt werden müssen.
Den Fehler in der Planung hatte der Errichter vorab nicht bemerkt, da in den ursprünglichen Planungen in den Trockenbauwänden keine Brandschutzklappen vorgesehen waren und in den korrigierten Plänen nicht ersichtlich war, dass gleitende Deckenabschlüsse eingesetzt werden sollten. Ein Blick auf die Architekturplanung zeigte jedoch, dass für das Planungsbüro durchaus erkennbar gewesen wäre, dass gleitende Deckenabschlüsse zur Ausführung kommen sollten. Dem Planungsbüro hätte daher auch auffallen müssen, dass die zunächst eingesetzten Brandschutzklappen für die vorgesehene Verwendung nicht geeignet waren.
Auch im Folgenden bemerkte den Fehler zunächst niemand. Denn über die Planung hinaus war das Planungsbüro auch mit der Bauüberwachung betraut. Auch in diesem Rahmen fiel daher nicht auf, dass für den Verwendungszweck ungeeignete Rahmen und Brandschutzklappen bei der Bauausführung verwendet wurden.
Unter dem Strich lagen in dem hier betrachteten Fall sowohl ein Planungs- als auch ein Bauüberwachungsfehler seitens des Bauplaners vor. Zur Beseitigung des entstandenen Schadens waren aufgrund dieser Fehler das Einsetzen geeigneter Halterungen und der Austausch der Klappen notwendig. Unter anderem bedeutete dies einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Nach Abzug der Sowiesokosten, also solcher Kosten, die auch bei korrekter Planung entstanden wären, summierten sich die Schadenkosten unter dem Strich auf rund 50.000 Euro.
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