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An die Lieferkette gelegt

08.06.2021
„Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ soll am 01. Januar 2023 in Kraft treten Foto: Pixabay
„Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ soll am 01. Januar 2023 in Kraft treten Foto: Pixabay

Sorgfaltspflichtengesetz mit wenig Biss, aber mit Haken

Von Peter Niggl

„Ich habe noch keinen einzigen Sklaven in Katar gesehen.“ So der einzigartig analytische Blick des grandiosen Kaisers der Balltreter Franz Beckenbauer während der Vorbereitungen zur Fußball-WM im kommenden Jahr am Golf.  Ob diese kühne Wahrnehmung aus dem Jahr 2013 Bestand hat, wird sich vielleicht schon in naher Zukunft herausstellen Am 3. März wurde der Entwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz – bekannt als Lieferkettengesetz – vom Bundeskabinett beschlossen. Ab 1. Januar 2023 sollen erstmals Unternehmen in die Pflicht genommen werden, wenn in ihrer Lieferkette Verletzungen von Menschenrechten, sexistische oder rassistische Gewalt, Verstöße gegen Umweltstandards oder andere Grundrechte festgestellt werden.

Das noch in dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung vorgesehene Gesetz, soll seine Anwendung bei Unternehmen, die „ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung oder ihren Sitz im Inland haben“ finden. Zunächst sind Unternehmen in einer Größenordnung ab 3000 Beschäftigte von dem schon im Vorfeld heftig umstrittenen Gesetz betroffen. Im ersten Schritt betrifft das etwas mehr als 600 Konzerne, im zweiten Schritt knapp 2900 Firmen. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 100.000 und 800.000 Euro. Übersteigt der weltweite durchschnittliche Jahresumsatz 400 Millionen Euro, kann sich das Bußgeld auf bis zu zwei Prozent des Umsatzes belaufen. Zudem erhalten Unternehmen für drei Jahre keine öffentlichen Aufträge, sollte ein Bußgeld über 175.000 Euro liegen.

Wenig Interesse an Freiwilligkeit

Der Zeitraum, um sich auf die neuen Vorgaben einzustellen, ist knapp, auch wenn Übergangsfristen zugesichert sind. Leiharbeitnehmer, so der Referentenentwurf, sind bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl des Entleiherunternehmens zu berücksichtigen, wenn die Einsatzdauer sechs Monate übersteigt. Bereits während der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage hatte die Bundesregierung große Unternehmen gebeten, an einer Umfrage teilzunehmen, mit der festgestellt werden sollte, wie es um die freiwillige Umsetzung der Vorgaben eines solchen Gesetzes bestellt ist.

„2600 Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten hatten Fragebogen erst gar nicht ausgefüllt“.

Zum Ergebnis dieser Umfrage zog im Juni vergangenen Jahres das „Handelsblatt“ eine mehr als ernüchternde Bilanz: „Die im Dezember 2019 präsentierten Ergebnisse der ersten Welle waren für die deutsche Wirtschaft wenig ruhmreich: Nicht einmal 20 Prozent der 400 teilnehmenden Firmen haben Vorkehrungen dafür getroffen, dass Zulieferer aus Entwicklungsländern Umwelt- und Sozialstandards einhalten. 2600 weitere angeschriebene Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten hatten den Fragebogen erst gar nicht ausgefüllt.“ Die rote Linie, die die Haftung der Unternehmen beschreibt, ist in der Endfassung auf 1000 Beschäftigte angehoben worden.

Kinderarbeit – eine ernüchternde Bestandsaufnahme

Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) konterte auf das Wehklagen der Wirtschaftsverbände: „Wir können nicht immer die Reichen reicher machen auf Kosten der Armen. Ein Großteil unseres Wohlstandes basiert auf Auslagerung der Produktion, Ausbeutung, Sklavenlöhnen, Raubbau an Mensch und Natur. Das muss ein Ende haben.“ Ein tiefschwarzer Fleck der weltweiten Produktion ist leider immer noch die Kinderarbeit, der mit dem neuen Lieferkettengesetz langfristig ein Riegel vorgeschoben werden soll. Appelle, auf Kinderarbeit zu verzichten, verhallten bislang ungehört. Nun sollen sich die Bedingungen per Gesetz ändern. Insgesamt gehen weltweit 218 Millionen Kinder und Jugendliche zwischen fünf und 17 Jahren einer Arbeit nach, wenn man ausbeuterische Kinderarbeit und legale Beschäftigung zusammenzählt, bilanziert das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF. Von ihnen sind 152 Millionen Mädchen und Jungen – fast jedes zehnte Kind – nach aktueller Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Kinderarbeiter – das heißt, sie müssen unter Bedingungen arbeiten, die sie ihrer elementaren Rechte und Chancen berauben. 73 Millionen Minderjährige sind in gefährlichen Berufen eingesetzt. 70 Prozent davon sind in der Landwirtschaft beschäftigt, weil die Eltern allein kein Auskommen für die Familie finden. Armut die Triebfeder für Kinderarbeit.

Schwerwiegende Missstände sollen nun Schritt für Schritt abgebaut werden. Dabei fällt der Blick von Seiten der Unternehmen respektive Unternehmensverbände auf das Sorgfaltspflichtengesetz unterschiedlich bis konträr aus. Hier ist allerdings Gelassenheit angesagt. Auch bei der Einführung des Mindestlohns wurden katastrophale Auswirkungen für die Wirtschaft prognostiziert. Heute kann man ohne Übertreibung sagen, dass eher das Gegenteil eingetreten ist. Die Diskussion beim Lieferkettengesetz dreht sich im Wesentlichen um zwei Punkte. Erstens, um die Frage, welche Wettbewerbsnachteile zu befürchten sind und zweitens, dass die Risiken einer Sanktionierung für die Unternehmen nicht mehr beherrschbar seien. In einer Pressemitteilung der Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages wird kritisiert, das Gesetz berücksichtige nicht „die Komplexität globaler Lieferketten, die oftmals über 100 Zulieferstufen enthalten und aus Deutschland heraus überhaupt nicht zu kontrollieren“ seien. Die Wirtschaftsverbände, für die „die verantwortungsvolle Gestaltung von globalen Lieferketten und die Sicherung von Menschenrechten selbstverständlich“ ist, dringen darauf, die Verantwortung der Unternehmen auf „die Sorgfaltsanforderungen auf reine Menschenrechtsfragen und direkte überprüfbare Zulieferer zu begrenzen.“

„2600 Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten hatten Fragebogen erst gar nicht ausgefüllt“.

Eine derartige Einschränkung würde das Gesetz jedoch von vornherein obsolet machen. Die wesentlichsten Verstöße gegen Menschenrechte und Fälle von Umweltzerstörung finden erfahrungsgemäß am Anfang der Lieferkette statt, wie beim Anbau und der Ernte von Lebensmitteln, bei der Gewinnung von Rohstoffen beispielsweise in Bergwerken und dergleichen mehr. Der katastrophale Raubbau in Bolivien und Chile, um das begehrte Lithium für die künftigen E-Autos zu gewinnen, ist nur ein dramatisches Exempel. Mit dem Sorgfaltspflichtgesetz können zumindest einige Eckpunkte gesetzt werden, um verantwortungsbewusst handelnde Unternehmen gegen eine skrupellos agierende Konkurrenz zu schützen.

Gesetz erfasst wichtige Bereiche nicht

Die verschlungenen Wege der Lieferketten können natürlich auch dazu genutzt werden, die Herkunft von Produkten und Rohstoffen zu verschleiern. Dies dürfte nicht im Interesse fair agierender Unternehmen sein, denn in der Ablehnung von Verantwortung liegt auch eine Quelle für Wettbewerbsverzerrungen. Hinzu kommt, dass bereits bei der Einführung des neuen Gesetzes, gewisse Wirtschaftsbereiche, die auf jeden Fall in die Verantwortung zu nehmen wären, zunächst ungeschoren davonkommen.

Hier sei die Tabakindustrie exemplarisch herausgegriffen. Sie versucht am Anfang der Lieferkette den maximalen Gewinn auf Kosten derjenigen Menschen zu erzielen, die im Anbau von Tabak arbeiten. Auch deutsche Tabakunternehmen sind dafür verantwortlich, denn mit einem Importvolumen von 7,21 Mio. US-Dollar ist Deutschland fünftgrößter Importeur von Rohtabak aus Bangladesch. Bereits im Alter von fünf Jahren müssen Kinder Tabakpflanzen anbauen. Der Kontakt mit den Blättern führt dabei häufig zu schweren Nikotinvergiftungen. Die gesamte Tabakindustrie hatte 2019 in Deutschland gerademal noch 8579 Beschäftigte. Tendenz weiter fallend.

In der Absicht, Kinderarbeit von diesem Globus zu verbannen, herrscht im Bundestag weitestgehend verbaler Konsens. Schon bei einer Aussprache im November 2019 nannte der CSU-Abgeordnete Dr. Stefinger das Problem beim Namen und zeigte auf hießige Nutznießer. Das Protokoll verzeichnet: „Kinder schuften in Afrika auf Kakaoplantagen, damit die Schokolade bei uns im Supermarkt günstig ist. Kinder riskieren ihre Gesundheit und ihr Leben in den Minen, um Coltan für unsere Smartphones und auch für unsere E-Autos zu gewinnen. … Die Kinder schleppen in Bergwerken in Peru und in Steinbrüchen in Indien schwere Lasten, um Gold und Steine für unseren Markt zu gewinnen.“ Die Verantwortung für diese Situation aber kann nicht delegiert werden. Es ist nach Wegen zu suchen, damit umzugehen und ihr gerecht zu werden. Hier könnte der Gleichklang eher in einer Kakophonie enden.

Wenig Mittel für Kontrolle

Was die Durchsetzung des Gesetzes anbelangt, bleibt abzuwarten, ob das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit seinen hierfür vorgesehenen mageren 65 Planstellen ab 2023 die behördliche Kontrolle und Umsetzung des Gesetzes für etwa 3.500 Unternehmen stemmen kann. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht die BAFA richtig aufgestellt, sie „soll unterstützen mit konkreten Informationen und Hilfen. Sie wird den Unternehmen aber auch auf die Finger schauen und kann Vor-Ort-Kontrollen vornehmen. Und sie kann bei Verstößen Buß- und Zwangsgelder verhängen, bis zu einer Höhe von zehn Prozent des Gesamtumsatzes. Zudem können Unternehmen, gegen die solch ein Bußgeld verhängt wurde, bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Beides – Bußgeld und Vergabebann – ist auch für große Unternehmen schmerzhaft.“

Andere Staaten haben bereits entsprechende Gesetze

Im US-Bundesstaat Kalifornien müssen schon seit dem 1. Januar 2012 bestimmte Unternehmen, die Produkte herstellen oder verkaufen, gegebenenfalls ihre Bemühungen zur Lösung des Problems der Sklaverei und des Menschenhandels gemäß dem California Supply Chain Transparency Act 2010 offenlegen. Jedes dieser Unternehmen muss Informationen bereitstellen, die seine Bemühungen zur Beseitigung von Sklaverei und Menschenhandel in der direkten Lieferkette aufzeigen, wodurch die Verbraucher fundierte Entscheidungen über die von ihnen gekauften Produkte und die von ihnen ausgewählten Unternehmen treffen können. Bei der Verabschiedung des Gesetzes stellte der kalifornische Gesetzgeber fest, dass Sklaverei und Menschenhandel Verbrechen nach staatlichem, föderalistischem und internationalem Recht sind. Und dass Sklaverei und Menschenhandel im Bundesstaat Kalifornien und in jedem Land, einschließlich der Vereinigten Staaten, existieren und diese Verbrechen oft verborgen, schwer aufzudecken und zu verfolgen sind. Am 14. Mai 2019 verabschiedete der niederländische Senat in einer als historisch gewerteten Abstimmung ein Gesetz zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Kampf gegen Kinderarbeit. Das Unterhaus des niederländischen Parlaments hatte das Gesetz schon 2017 angenommen. Es verpflichtet Unternehmen, die Produkte an niederländische Konsumenten verkaufen, zur Prüfung von Kinderarbeitsrisiken in ihren Lieferketten. Bei einem begründeten Verdacht hat das betreffende Unternehmen in einem Aktionsplan darzulegen, wie es dem Problem beizukommen gedenkt.

Drohender Reputationsverlust

Klarheit über die Vorgänge in der Lieferkette ist im eigenen Interesse der Unternehmen, wie Dirk Popp, Experte für Krisenkommunikation und -management, erläutert. Als vor einigen Jahren öffentlich wurde, dass Ferrero seine Überraschungseier von Kindern befüllen hatte lassen und dann von einem Shitstorm überrascht wurde, schrieb Popp: „Es gibt Themen, mit denen eine Marke auf keinen Fall in Verbindung gebracht werden will, weil sonst der kommunikative Supergau droht: Kontakte zu Neonazis beispielsweise, sexuelle Eskapaden des Top-Managements oder aber miese Hygiene bei einem Nahrungsmittelproduzenten.

„33 Unternehmen und Organisationen begrüßen Lieferkettengesetz. Unter ihnen auch Nestlé“.

Und eben Kinderarbeit.“ Diese scharfe Klinge können schon heute Personen und Organisationen einsetzen, die sich die Abschaffung der Kinderarbeit auf ihre Fahnen geschrieben haben. Künftig könnte Justitias Schwert hinzukommen. Auch dem Nestlé-Konzern wird einiges angelastet, wie die Privatisierung von Trinkwasser, kontaminierte Nudeln und Kinderarbeit. In einem gemeinsamen Statement bekannten sich Ende März 33 Unternehmen und Organisationen zum Lieferkettengesetz. Unter ihnen auch Nestlé. Sie begrüßen „eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten und wollen gemeinsam mit der Bundesregierung Verantwortung übernehmen, um ihre Lieferketten vom Produktionsland bis in deutsche und europäische Supermärkte nachhaltig und rückverfolgbar zu gestalten.“ Eine geschickte Vorwärtsstrategie, die Konkurrenz in Zugzwang bringt.

Wettbewerbsverschärfung abzusehen

Dass mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ eine Wettbewerbsverschärfung verbunden sein wird ist abzusehen. Zwischen den Verantwortlichen des US-amerikanische Sportartikelhersteller Nike Inc. und der Regierung in Peking ist ein diplomatischer Schwelbrand entstanden. Nike hat sich nämlich auf der Digitalplattform Weibo „besorgt“ über die Berichte von Zwangsarbeit der muslimischen Minderheit der Uiguren in Xinjiang geäußert und daher verlauten lassen, keine Baumwolle aus dieser Region mehr zu verwenden. Auch der schwedische Textilhersteller „H&M“ hatte bereits Anfang vergangenen Jahres erklärt, keine Baumwolle mehr aus der Provinz Xinjiang zu verwenden. Das Unternehmen hatte Bedenken geäußert, dass es „zunehmend schwierig“ sei, die Produktionsketten nachzuvollziehen. „H&M“ hat noch weitere Baustellen. Dabei können auch singuläre Ereignisse einen Imageschaden nach sich ziehen. Gewalt an Frauen ist in Indiens Fabriken bitterer Alltag. Vor allem junge Frauen sind den Übergriffen ihrer Vorgesetzten oft hilflos ausgeliefert.  Nun wirft ein besonders grausamer Fall erneut ein Licht auf die Abhängigkeitsverhältnisse in den Fabriken: Im südindischen Bundesstaat Tamil Nadu wurde die 20-jährige Arbeiterin Jayashree Kathiravel am 5. Januar 2021 nach tagelanger Suche der Eltern tot aufgefunden – ermordet von ihrem Aufseher. Der Mann hat die Tat gestanden und sitzt im Gefängnis. Beide arbeiteten in der Fabrik Natchi Apparels, die zur bekannten und großen Eastman Gruppe gehört. H&M und Lidl lassen bei Natchi Apparel produzieren. Beide Unternehmen tolerieren laut ihren Verhaltenskodizes keine Diskriminierung von Gewalt an Frauen, aber dieser Fall nährt den Verdacht, dass beide Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Produzenten vernachlässigt haben. Der Fall schlug in Indien große Wellen. Immer wieder wurden bei den Protesten auch die europäischen Unternehmen genannt.

Sich der Verantwortung stellen ist für Unternehmen von Vorteil

Dass man heutzutage von Lieferketten „als solches“ schon nicht mehr sprechen könne, sondern von Liefernetzwerken, war schon vor einigen Jahren auf der Wirtschaftsschutzkonferenz des Bundesinnenministeriums unterstrichen worden. Dies drücke aus, so Frank Ewald, Sicherheitschef der DHL, auf der Veranstaltung, wie komplex diese Thematik geworden ist. Gegenüber SECURITY insight unterstrich Frank Ewald zu den neuen Herausforderungen, dass sich DHL mit dem Lieferkettengesetz gegenüber seinen Geschäftskunden in der Verantwortung sehe. Bereits zu Beginn der Pandemie ist das Augenmerk vieler Unternehmen auf die Lieferkette gerichtet worden. Schon unter diesen Bedingungen riet die Agentur EY: „Erstellen Sie End-to-End-Risikobewertungen Ihrer Lieferketten und priorisieren Sie dabei kritische Schwerpunktbereiche.“ Mit dem neuen Gesetz wird dieser Grundsatz noch einmal an Gewicht erhalten.

 

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Peter Niggl

Peter Niggl, Journalist und Chefredakteur der Fachzeitschrift Security Insight