Neue Pflichten bei Zutrittskontrollen durch Arbeitgeber
Schneider Intercom bietet smarte Lösung zur Umsetzung und Dokumentation und erfüllt damit neue Pflichten zur Kontrolle des Infektionsschutzes Foto: Schneider Intercom
Smarte Lösung zur Umsetzung und Dokumentation
Arbeitgeber müssen im Rahmen der Corona-Pandemie ab sofort neue anspruchsvolle Pflichten zur Kontrolle des Infektionsschutzes erfüllen. Konkret geht es darum, lückenlos zu überprüfen und zu dokumentieren, dass alle Mitarbeitenden eines Betriebs gemäß den geltenden 3G-Regeln geimpft, genesen oder getestet sind. Rechtsgrundlage ist der Paragraf 28b Absatz 1 des Impfschutzgesetzes, der festlegt: „Es ist eine effiziente betriebliche Zutrittskontrolle erforderlich, die eine lückenlose Umsetzung der Nachweispflicht zum Status geimpft, genesen oder getestet sicherstellt.“ Des Weiteren habe jeder Arbeitgeber „Zugangskontrollen für seine Beschäftigten vor Betreten von Arbeitsstätten durchzuführen.“
Gerade für die Betreiber flächenmäßig größerer Geschäftseinrichtungen – zum Beispiel Baumärkte oder produzierendes Gewerbe eine herausfordernde Aufgabe. Zum einen, weil die professionelle Kontrolle des Gesundheitsstatus erhebliche eigene Kapazitäten bindet. Oder zum anderen die Beauftragung externer Dienstleister erfordert, was finanziell schnell teuer zu Buche schlagen kann. Schneider Intercom bietet seinen Kunden in dieser schwierigen Situation eine schnell umsetzbare und effiziente Alternative.
Die Lösung: Outdoor-fähige Intercom-Terminals, die sich flexibel an Gebäudeeingängen, Werkstoren oder Grundstückgrenzen errichten lassen. Diese verfügen nicht nur über Touch-Displays in den Größen 5 oder 10 Zoll, sondern auch über einen QR-Code- bzw. Ausweisleser. Im Alltagsbetrieb bekommt jeder ankommende Arbeitnehmer am Terminal alle, entsprechend der gerade geltenden Corona-Regeln, für den Zutritt erforderlichen Bedienschritte nacheinander angezeigt – simpel und nachvollziehbar. Falls benötigt, können vor Ort auch ergänzend akustische Bedienhinweise ausgegeben werden.
Smart: alle Kontrollprozesse werden durch einen angeschlossenen Controller automatisch gesteuert und dokumentiert. Hierbei wird unter anderem wie vom Gesetzgeber gefordert eine digitale DSGVO-konforme Nachweisliste erstellt, die der Arbeitgeber später zum Nachweis über die Erfüllung seiner Pflichten nutzen kann. Wichtig: Der Controller kann im Bedarfsfall auch auf andere Anforderungen umgestellt werden – beispielsweise 2G+ oder 1G. Durch eine integrierte Updatefunktion ist die Anpassung stets zeitnah möglich.