Aktuelle Normen und Richtlinien

Vollständige Rauchwarnmelder-Pflicht bald auch in Sachsen. Die Übergangsfrist gilt bis zum 31. Dezember 2024.

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09.03.2022

Vollständige Rauchwarnmelder-Pflicht bald auch in Sachsen

Der Freistaat Sachsen hat mit einer Neufassung der Bauordnung jetzt auch der Ausstattung von Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern den Weg geebnet. Bislang bestand in Sachsen die Rauchmelder-Pflicht seit 2016 lediglich für Neubauten und „baurechtlich relevante“ Sanierungen. Mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024 müssen zukünftig alle Gebäude in Sachsen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Die Vorschrift gilt für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie für Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen. Die Rauchwarnmelder-Pflicht bezieht sich nicht nur auf Wohngebäude, sondern auch auf entsprechende Räume in Beherbergungsstätten, Tageseinrichtungen, Wohnheimen, Krankenhäusern und in sonstigen Einrichtungen zur Unterbringung von Personen.

Für die Ausstattung und die Installation der Rauchwarnmelder sind die Eigentümer bzw. Vermieter zuständig, für die Inspektion bzw. Pflege jedoch die Mieter. Der Vermieter muss dabei sicherstellen, dass die Rauchwarnmelder durch die Mieter geprüft werden können und dass die Inspektion auch durchgeführt wird. Nach DIN 14676-1 muss die Inspektion nach Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle zwölf Monate. Weitergehende Wartungsarbeiten, wie beispielsweise das Auswechseln von Batterien oder defekter Rauchwarnmelder ist Aufgabe des Vermieters.

MVV TB 2021/1 veröffentlicht, Fassung 2022/1 in Arbeit

Das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt hat am 14. Januar 2022 die Neufassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB 2021/1 veröffentlicht. Die Bundesländer haben seitdem die Möglichkeit, diese Version in Landesrecht umzusetzen. Damit existieren aktuell fünf unterschiedliche Versionen der MVV TB in den Bundesländern. Über den Umsetzungsstand informiert das DIBt auf seinen Internetseiten, bei Redaktionsschluss mit Stand vom 24. Januar 2022.

Die nächste Fassung der MVV TB ist auch schon in Arbeit. Die nächste Fassung der MVV TB Ausgabe 2022/1 (Entwurf) stand bis zum 28. Februar als Anhörungsdokument auf den Webseiten des der DIBt den beteiligten Kreisen für eine Stellungnahme zur Verfügung. Mit einer Veröffentlichung wird im Laufe des Jahres 2022 gerechnet.

AMEV veröffentlicht „LAN 2021“

Der „Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen“ (AMEV) hat seine Empfehlung Nr. 161 „LAN 2021“ veröffentlicht. Diese beschreibt den Bau anwendungsneutraler Kommunikationsnetze nach DIN 50173-1 als Bestandteil der Infrastruktur in öffentlichen Gebäuden und gibt Hinweise zu den notwendigen Betriebsräumen.

DIN 14406-4 Beiblatt 1 „Tragbare Feuerlöscher“ überarbeitet

Im November ist die DIN 14406-4 Beiblatt 1:2021-10 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung“ in einer geänderten Fassung erschienen. Das Beiblatt wurde an die neue Betriebssicherheitsverordnung angepasst und redaktionell überarbeitet.

DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung“ neu erschienen

Im November ebenfalls neu erschienen ist die DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“. In der redaktionell überarbeiteten Norm wurden auch die Inhalte der ISO 23601 übernommen.

DIN EN IEC 62485-5 neu erschienen

Neu erschienen ist die Norm DIN EN IEC 62485-5:2021-12 VDE 0510-485-5:2021-12 „Sicherheitsanforderungen an sekundäre Batterien und Batterieanlagen – Teil 5: Sicherer Betrieb von stationären Lithium-Ionen-Batterien“. Die Norm stellt Anforderungen zu Sicherheitsaspekten im Zusammenhang mit Installation, Gebrauch, Inspektion, Instandhaltung und Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien für stationäre Anwendungen bereit.

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Über den Autor: Redaktion Prosecurity

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