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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Veranstaltungen

1. Geltungsbereich, Definitionen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Veranstaltungen (im Folgenden „AGB“ genannt) der ProSecurity Publishing GmbH & Co. KG, Gebäude 664, 55483 Hahn-Flughafen (im Folgenden „Anbieter“ oder „wir“ genannt), gelten für alle Verträge, Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen von Verträgen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) über die Erbringung von Veranstaltungs-Leistungen (im Folgenden „Leistung“ genannt). Alle diese Verträge, Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen werden im Folgenden zusammenfassend „Vertrag“ genannt.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern finden – es sei denn, sie werden durch den Anbieter ausdrücklich und schriftlich angenommen – keine Anwendung. Sie kommen auch nicht zur Anwendung, wenn sie den AGB des Anbieters nicht oder nur teilweise widersprechen.

2. Zustandekommen des Vertrages / Abtretung

Der Auftraggeber erteilt unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Auftragsformulars des Anbieters (im Folgenden „Auftragsformular“ genannt), einen für ihn verbindlichen Leistungsauftrag.

Ein Vertrag über die Leistung kommt durch Zugang einer Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung durch den Anbieter in Schrift- oder Textform zustande. Ohne Annahmeerklärung/Auftrags-bestätigung oder im Falle vorheriger Leistungserbringung durch den Anbieter gilt der Leistungsauftrag mit der Leistungserbringung als angenommen.

Ist die Teilnehmerzahl für die Leistung begrenzt, erfolgt die Annahme in der Regel nach Eingang der Anmeldungen.

Die im Vertrag vereinbarte Leistung auf Dritte zu übertragen, ist dem Auftraggeber – unter Ausnahme des Anwendungsbereiches von § 354a HGB – nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.

3. Vertragsgegenstand, Ausführung

Der Umfang und Inhalt der Leistung ergibt sich aus der Artikelbeschreibung („Artikelsteckbrief“), den im Vertrag getroffenen Regelungen und ergänzend aus diesen AGB. Die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen sind unter www.prosecurity.de einsehbar und abrufbar. Die Artikelbeschreibung kann der Auftraggeber jederzeit für seine Unterlagen als PDF übersandt erhalten.

Der Anbieter ist stets berechtigt, die Leistung durch Erfüllungsgehilfen ausführen zu lassen. Dies gilt auch, wenn im Rahmen dieser AGB oder anderer Vertragsunterlagen nur der Anbieter als Leistender genannt wird.

4. Leistungsumfang / Durchführungsänderung / Absage durch den Anbieter

Die Leistungserbringung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter, deren Auswahl dem Anbieter vorbehalten bleibt.

Soweit nicht anders vereinbart, sind ein Mittagsessen, Snacks und Erfrischungsgetränke sowie die Seminarunterlagen in der Leistungsvergütung inbegriffen. Kosten für die An-/Abreise, Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Veranstaltung sind bei Bedarf selbst zu entrichten und nicht in der Leistungsvergütung enthalten.

Die Leistung findet am angegebenen Ort zum angegebenen Zeitpunkt statt.

Der Anbieter behält sich vor, die Leistungserbringung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, abzusagen oder einen anderen Referenten einzusetzen. Das gilt insbesondere bei nicht kostendeckender Teilnehmerzahl, dem kurzfristigen Ausfall von Referenten, höherer Gewalt, Störungen am Veranstaltungsort oder anderen, vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände. Der Anbieter bemüht sich, den Auftraggeber bis spätestens eine Woche vor der geplanten Leistung über Änderungen zu informieren.

Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten bei Änderungen oder Absage der Leistung, bestehen nicht.

Der Anbieter behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vorzunehmen (z.B. bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl). Dies und auch der Wechsel des Referenten berechtigt den Auftraggeber weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Leistungsvergütung.

5. Rechtevorbehalt

Der Anbieter behält sich alle Rechte an etwaigen im Rahmen der Leistung überlassenen und/oder zu Download angebotenen Handouts, Vortragsfolien oder anderen Materialien und Unterlagen (in diesen AGB „Seminarunterlagen“ genannt) vor. Seminarunterlagen stehen nur den Teilnehmern der Leistung zur Verfügung und dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Anbieters und des Referenten nicht in irgendeiner Form, auch für eigene Schulungszwecke, vervielfältigt, nachgedruckt, elektronisch weiterverarbeitet, veröffentlicht, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden – auch nicht auszugsweise.

6. Vertragslaufzeit / Rücktritt

Die Laufzeit des Vertrages beginnt und endet zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten. Im Falle vorheriger Leistungserbringung durch den Anbieter beginnt die Vertragslaufzeit mit Beginn der Leistungserbringung.

Der Anbieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

  • vor Eingang der vollständigen Bezahlung beim Anbieter die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers mangels Masse abgelehnt wird
  • vor Eingang der vollständigen Bezahlung beim Anbieter begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers entstehen, insbesondere wenn ein Insolvenz- oder Schuldenbereinigungsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt oder eröffnet wird, oder
  • eine nach derzeitigem Stand nicht vorhersehbare grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards oder andere Umstände es dem Anbieter unzumutbar machen, die vertragliche Leistung zu erbringen.

In den ersten zwei Fällen ist er Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.

Im dritten Fall hat der Auftraggeber für bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen des

Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.

7. Stornierungen

Stornierungen und Änderungen von Leistungsaufträgen müssen schriftlich erfolgen.

Im Falle einer Stornierung oder eines Nichterscheinen des Auftraggebers / der Teilnehmer fallen folgende Kosten an:

  • Bis 4 Monate vor Leistungsbeginn: 70 % der vereinbarten Vergütung.
  • Bis 3 Monate vor Leistungsbeginn: die volle vereinbarte Vergütung.

Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von diesem Abschnitt unberührt.

8. Änderungen von AGB, Leistungskonditionen und / oder Preisen

Der Anbieter ist berechtigt, AGB, Leistungskonditionen und/oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Auftraggeber zumutbar ist. Die Änderungen wird der Anbieter dem Auftraggeber schriftlich mitteilen.

Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, AGB zu ändern

  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist;
  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber;
  • wenn der Anbieter verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
  • wenn der Anbieter damit einem gegen den Anbieter gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder

wenn der Anbieter zusätzliche, gänzlich neue Produkte, Dienstleistungen, Dienste oder Produkt-/Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Leistungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.

Der Anbieter wird den Auftraggeber über solche Änderungen der AGB informieren.

9. Haftung des Anbieters / Mängelbeseitigung

Die Leistung wird nach dem jeweiligen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Seminarunterlagen werden sorgfältig erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Seminarinhalte und Unterlagen.

Der Anbieter haftet nicht für Verluste oder Schäden an den von Teilnehmern mitgebrachten Gegenständen, außer wenn diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Beauftragten des Anbieters beruhen.

Im Falle ganz oder teilweise mangelhafter Leistung durch den Anbieter steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) in angemessener Weise. Die Minderung erfolgt in dem Umfang, in dem der Zweck des Vertrages beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe von 40%). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Fällt die Leistung aus Gründen aus oder verzögert sich aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Streiks, aufgrund Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. technische Probleme von Plattformbetreibern, Providern oder Netzbetreibern) oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Leistung nach Möglichkeit nachgeholt. Wird durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird der Anbieter von der Leistungspflicht frei. Die vertraglichen Ansprüche des Anbieters lässt dies unberührt. Wenn die Behinderung länger als 12 Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Kommt der Anbieter mit der Leistung in Verzug und ist der Auftraggeber Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kann der Auftraggeber – sofern er glaubhaft macht, dass

Ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – wegen des Verzögerungsschadens eine Entschädigung für jeder vollendete Woche des Verzugs von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der vom Verzug betroffenen Leistungen verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen des Verzugs stehen dem Auftraggeber, welcher Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, nur in Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Vereinbarung eines Fixgeschäftes zu.

Zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Anbieter nur verpflichtet, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Anbieter keine Haftung.

Im Falle höherer Gewalt sind sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

10. Zahlungen / Aufrechnung / Zurückbehaltung

Preisangaben verstehen sich stets netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Soweit nicht anders vereinbart, ist der Anbieter berechtigt, Vorkasse zu verlangen.

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

Der Anbieter übersendet nach eigener Wahl dem Auftraggeber Rechnungen per E-Mail oder per Post. Ggf. stimmt der Auftraggeber einer ausschließlichen Versendung der Rechnung per E-Mail zu und ist damit eiverstanden, dass in diesem Fall eine Rechnung in Papierform nicht geschuldet ist.

Auftragsvermittler und sonstige Dritte sind nicht berechtigt, Zahlungen für den Anbieter entgegenzunehmen.

Kommt er Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter

  • die Leistung aussetzen
  • ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele sämtliche für die (restliche) Vertragslaufzeit vereinbarte Beträge sofort fällig stellen und
  • die weitere Leistungserbringung von dem Ausgleich sämtlicher offenstehender Beträge abhängig machen.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und / oder Zurückhaltung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

Zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis gegenüber dem Anbieter bestehen.

11. Bild- und Tonaufnahmen

Während der Leistungserbringung sind Bild- und Tonaufnahmen durch den Auftraggeber/Teilnehmer nicht gestattet.

Der Anbieter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen von der Leistung, den Teilnehmern und den Leistungsinhalten anfertigen zu lassen und für auf Produkte und Leistungen des Anbieters bezogenen Printmedien, Internet- und Presseveröffentlichungen – auch zu Werbezwecken – zu verwenden, und zwar ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung durch die betroffene Person bedarf. Sollte die betreffende Person im Einzelfall nicht mit der Veröffentlichung eines Fotos ihrer Person einverstanden sein, wird um unmittelbare Mitteilung an den verantwortlichen Fotografen gebeten.

Sollte eine betroffene Person bei einer bereits erfolgten Veröffentlichung einer fotografischen Darstellung zu ihrer Person nicht einverstanden sein, bitten wir um umgehende schriftliche Benachrichtigung mit der genauen Bezeichnung der diesbezüglichen Abbildung. In diesem Fall wird die Abbildung entfernt und nicht weiter veröffentlicht.

12. Datenschutz

Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene Daten im für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang zu verarbeiten.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers und/oder der Teilnehmer erfolgt auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Für die Leistungserbringung ist das Erheben, Speichern und Verarbeiten personenbezogener Daten unumgänglich. Die Daten werden an Dritte weitergegeben, die direkt in den Ablauf der Leistung involviert sind und wenn der organisatorische Ablauf dies erforderlich macht. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. B DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

Mit der Anmeldung zur Leistung versichert der Auftraggeber – ggf. auch für im Leistungsauftrag benannte (weitere) Teilnehmer, dass die durch den Auftraggeber gemachten Angaben zu den Teilnehmern im Rahmen der Leistungserbringung erfasst, gespeichert, verarbeitet und den o.g. Erfordernissen entsprechend an Dritte weitergegeben werden dürfen.

13. Widerrufsbelehrung

Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, er also den Vertrag zu einem Zwecke abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht ihm ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsrecht

Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

ProSecurity Publishing GmbH & Co. KG, Gebäude 664, 55483 Hahn-Flughafen, Telefax: 06543-50-8564, E-Mail: info@prosecurity.de

Widerrufsfolgen:

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Für den Fall, das die Teilnahmegebühren an eine nicht in Deutschland ansässigen Bank zurücküberwiesen werden müssen und hierfür zusätzliche Bankgebühren anfallen, sind diese von Ihnen zu tragen. Wir werden die Teilnahmegebühr dann abzüglich der Bankgebühren zurücküberweisen.

14. Sonstiges

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Mainz.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Sollten eine oder mehrere der in diesem AGB getroffenen Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die den durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten Zwecke erreicht.

Stand: Oktober 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitschriften und Online sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung und Entsendung von Autoren-Beiträgen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitschriften und online sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erstellung und Entsendung von Autoren-Beiträgen gelten für alle diesbezüglichen Verträge zwischen ProSecurity Publishing GmbH & Co. KG, vertreten durch die Geschäftsführung, Frau Ilse Klaus, Gebäude 664, 55483 Hahn-Flughafen (nachfolgend auch Verlag genannt) und unseren Vertragspartnern (Auftraggeber/Autoren). Wir behalten uns vor, die AGB in einem unseren Vertragspartnern zumutbaren Umfang zu ändern. Für laufende Schuldverhältnisse erlangen die geänderten Geschäftsbedingungen Gültigkeit, wenn und soweit der Kunde ihnen nicht binnen 14 Tagen nach entsprechender Anzeige von uns in Textform widerspricht.

Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner verpflichten uns nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Wenn wir ohne ausdrücklichen Widerspruch unsere Leistungen ganz oder teilweise erbringen, gilt das nicht als Anerkenntnis. Sich widersprechende Allgemeine Vertragsbedingungen sind unwirksam, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer vertraglichen Einbeziehung. Im Zweifel gilt das Gesetz.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitschriften

  1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckzeitschrift zum Zweck der Verbreitung oder die Veröffentlichung der Anzeige in elektronischen Medien, insbesondere dem Internet.
  2. Unsere Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Auftrag maßgebend. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmen wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
  3. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt, wenn mehrere Anzeigen von einem Unternehmen für verschiedene Werbungstreibende beauftragt werden.
  4. Anzeigen sind innerhalb des Abschlussjahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
  5. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich.
  6. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen, soweit noch ein entsprechender Anzeigenraum in dem vom Verlag gestalteten Print-/elektronischen Medium zur Verfügung steht.
  7. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
  8. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
  9. Textteil-Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
  10. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind vom Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  11. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus der Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
  12. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Veröffentlichungsunterlagen (Druckunterlagen bzw. in einer internettauglichen Sprache programmierte Werbebanner) oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Erfolgt die Veröffentlichung in elektronischen Medien, gewährleistet der Verlag lediglich die Veröffentlichung der Werbung auf dem vereinbarten Platz zur vereinbarten Zeit. Die vorstehenden Gewährleistungen gelten nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druck- bzw. elektronischen Unterlagen einhält.
  13. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen im Geschäftsverkehr voraus, dass der Auftraggeber dem Verlag Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Erscheinen, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen dem Verlag unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Gewährleistungspflichtige Mängel wird der Verlag durch für den Auftraggeber kostenlose Ersatzanzeige beseitigen. Verweigert der Verlag die Erfüllung des Vertrages ernsthaft und endgültig oder schlägt die Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Auftraggeber unzumutbar oder hat sie der Verlag nach wegen unverhältnismäßiger Kosten dafür verweigert, so kann der Auftraggeber nach einer Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz (bzw. ggf. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 12 Monate seit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.
  14. Der Verlag haftet nach den gesetzlichen Regeln unbegrenzt auf Schadenersatz, soweit nicht die nachfolgenden Sätze etwas anderes vorsehen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verlag auch für leichte Fahrlässigkeit, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet der Verlag nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minimierung zu treffen.
  15. Probeabzüge für in gedruckten Medien erscheinende Anzeigen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt aller Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.
  16. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
  17. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung mit Veröffentlichung der Anzeige, spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige zur Zahlung fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Das Entgelt kann alternativ per Lastschrift nach vorheriger Vereinbarung eingezogen werden. Der Kunde verpflichtet sich, sofern er am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, ein SEPA-Mandat zu erteilen. Der Einzug erfolgt frühestens fünf Werktage nach Rechnungsdatum von dem hierfür vorgesehenen Konto.
  18. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorlegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  19. Der Verlag liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.
  20. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
  21. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
  22. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 60% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte verbreitete Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
  23. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Für eine Stornierung am Tage des Anzeigenschlusses bzw. danach fällt als Stornierungskosten die Auftragssumme in voller Höhe an. Dem Auftraggeber wird allerdings im jeweils konkreten Fall das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Verlag kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
  24. Sollten eine oder mehrere der in dieser AGB getroffenen Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die den durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten Zweck erreicht.
  25. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftragsgebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung und Entsendung von Beiträgen seitens Autoren- und anderer Urheber

  1. Der/Die Autor(in) oder der/die Urheber(in) sonstiger Beiträge (z.B. Fotograph(in), Zeichner(in), Karikaturist(in), nachfolgend auch zusammengefasst Urheber(in) genannt, wird dem Verlag die Beiträge elektronisch und ggfs. zusätzlich als Maschinenmanuskript abliefern. Liefert ein/eine Autor(in) das Manuskript in elektronischer Form ab, gilt als vereinbart, dass er/sie es als Word-Datei oder Word-kompatible Datei abliefern wird.
  2. Der /Die Urheber(in) sichert zu, die Beiträge selber zu erstellen und mit der gebotenen Sorgfalt zu erarbeiten. Bei der Erstellung der Beiträge wird der/die Urheber(in) Urheberrechte fremder Dritte strikt beachten und nicht aus Werken Dritter abschreiben oder sie in sonstiger Weise übernehmen oder ohne Quellenangabe zitieren. In diesem Zusammenhang versichert der/die Urheber(in), über die Urheberrechte an seinem (ihrem) Werk frei verfügen zu können und bisher diesbezüglich keine Verfügungen getroffen zu haben.
  3. Der/Die Urheber(in) überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist das ausschließliche Recht, die von ihm/ihr verfassten bzw. erstellten vertragsmäßigen Beiträge zu vervielfältigen und zu verbreiten (Verlagsrecht) für alle Ausgaben und Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung und für alle Sprachen und die Beiträge auch in Sammelwerken herauszugeben. Insbesondere räumt der/die Urheber(in) dem Verlag auch das Recht ein, die Beiträge zum entgeltlichen oder unentgeltlichen Abruf in Datenbanken einzustellen und offline und/oder online zu vervielfältigen und zu verbreiten. Zudem erhält der Verlag das Recht, die Beiträge zu bearbeiten und zu verändern. Dabei wird der Verlag das Urheberpersönlichkeitsrecht des/der Urhebers(in) beachten.

Stand: Oktober 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abonnements der ProSecurity Publishing GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Abonnements (in Folgenden „AGB“ genannt) gelten

für Verträge zwischen der ProSecurity Publishing GmbH & Co. KG, Gebäude 664, 55483 Hahn-

Flughafen (im Folgenden „Anbieter“ genannt) und Abonnenten (im Folgenden „Abonnenten“ genannt) über Abonnements.

Die Lieferungen und Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.

Etwaige entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Abonnenten finden – es sei denn, sie werden durch den Verlag ausdrücklich und schriftlich angenommen – keine Anwendung. Sie kommen auch nicht zur Anwendung, wenn sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages nicht oder nur teilweise widersprechen.

2. Zustandekommen des Vertrages, Korrektur Eingabefehler; Speicherung des Vertragstextes

Der Abonnent gibt auf dem hierfür vorgesehenen Auftragsformular (gedruckt oder elektronisch)

(zusammenfassend im Folgenden „Bestellformular“ genannt) eine für ihn verbindliche Bestellung ab. Auf der Internetseite erfolgt die Bestellung, wenn der Abonnent die in den Warenkorb gelegten Artikel mittels Mausklick oder durch Betätigen der „Enter-Taste“ auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ bestellt.

Nach Eingang des Bestellformulars des Abonnenten erhält er Abonnent eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Bestelleingangsbestätigung), in der die Bestelldaten aufgeführt sind.

Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Eingabefehler bei Online-Produkten kann der Abonnent auf der Internetseite des Anbieters vor dem Absenden des Bestellformulars mit den auf der Internetseite zur Verfügung gestellten technischen Mitteln sowie über die üblichen Funktionen seinen Internetbrowsers und seiner Tastatur/Maus korrigieren. Mit Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons nimmt der Abonnent eine verbindliche Bestellung vor. Eingabefehler können danach nicht mehr korrigiert werden.

3. Liefer- und Zahlungsbedingungen

Die Lieferung der Leistungen erfolgt während des vereinbarten Bezugszeitraums zu den vereinbarten Bedingungen.

Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Anbieter zurück, da eine Zustellung bei dem Abonnenten nicht möglich war, trägt der Abonnent die Kosten für den erfolglosen Versand.

Bei direkter Lieferung des Anbieters an Kunden einer bestellenden Buchhandlung oder eines anderen Zwischenhändlers gehen – soweit nicht abweichend vereinbart – alle Kosten und Versandrisiken zu Lasten der bestellenden Buchhandlung.

Soweit nicht anders vereinbart, akzeptiert der Anbieter nur die Zahlungsweisen „Rechnung“ und „SEPA-Lastschrift“. Als Währung akzeptiert der Anbieter ausschließlich € (Euro), es sei denn, die Rechnung des Anbieters lautet ausdrücklich auf eine andere Währung.

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum – ohne Abzug – zu zahlen. Bei Versand ins Ausland ist eine Zahlung über Vorauszahlung aufgrund einer Proforma-Rechnung möglich.

Befindet sich der Abonnent mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter für jede Mahnung einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 5,00 Euro erheben.

Hat der Abonnent dem Anbieter ein SEPA-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Bankeinzug. Eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) hat spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen.

Kommt der Abonnent mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter

– die Leistung aussetzen,

– ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele sämtliche für die (restliche) Vertragslaufzeit vereinbarten Beträge sofort fällig stellen und

– die weitere Leistungserbringung von dem Ausgleich sämtlicher offenstehender Beträge abhängig machen.

Der Abonnent ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

4. Technische und sonstige Voraussetzungen bei digitalen Produkten

Um digitale Produkte des Anbieters nutzen (lesen und gegebenenfalls speichern) zu können, müssen beim Abonnenten bestimmte technische Mindestvorsetzungen gegeben sein:

– Inhalte auf einer (normalen) Webseite (Webseiten-Inhalte und Inhalte im PDF-Format): Hierfür ist eine marktübliche Internetverbindung , das Flash-Browser-Plugin in der jeweils aktuellen Version und – für PDF-Inhalte – das Programm Adobe Reader der Adobe Systems Inc. in der jeweils aktuellen Version oder ein anderes Programm, welches das Betrachten und Speichern von PDF-Dokumenten ermöglicht, erforderlich.

Der Anbieter weist darauf hin, dass bei Abruf von Leistungen über das Internet unter Benutzung einer entsprechenden Internet- bzw. Telekommunikations-Verbindung eventuell zusätzliche Verbindungskosten für den Abonnenten entstehen können. Derartige Kosten richten sich allein nach den jeweiligen Bestimmungen des Vertrages des Abonnenten mit seinem Internet- bzw. Service-Provider.

5. Nutzungsbedingungen hinsichtlich digitaler Produkte

Mit Eingang des Abonnement-Entgeltes hat der Abonnent das Recht, digitale Inhalte im vertragsmäßigen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Abonnenten, ruhen die Nutzungsrechte.

Der Abonnent kann die Inhalte der digitalen Produkte zu privaten oder geschäftlichen Zwecken nutzen. Zur Verwertung (z.B. Verbreitung oder Vervielfältigung) zu gewerblichen Zwecken ist er nicht berechtigt. Die Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu privaten Zwecken beschränkt sich auf den eigenen Gebrauch des Abonnenten. Jegliche öffentliche Zugänglichmachung zu privaten oder gewerblichen Zwecken ist untersagt.

Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht zur kommerziellen Nutzung journalistischer Inhalte (z.B. Wiederveröffentlichung) sowie zur Übertragung der Nutzungsberechtigungen, Mehrplatzierungen oder Lizenzen für Bibliotheken und Schulen müssen mit dem Anbieter individuell vereinbart werden.

Im Falle eines Vertrages über eine Mehrfach-Lizenz ist der Abonnent, je nach vereinbarter Lizenzbestimmung, berechtigt, die digitalen Inhalte durch eine der Lizenz entsprechenden Anzahl von Personen, Anzahl von Rechnern oder an einem der Lizenz entsprechenden Ort zu nutzen.

Die Nutzungsberechtigungen gelten nur, wenn Schutzvermerke (Copyright, Wasserzeichen, etc.) sowie Wiedergaben von Namen und Marken unverändert bleiben.

6. Widerrufsrecht

Der Abonnent kann den Abonnentenvertrag für alle Produkte ( Print und online ) innerhalb von

10 Tagen nach Bestellung kostenfrei widerrufen.

7. Vertragslaufzeit / Kündigung

Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Datum der ersten Rechnung. Im Falle vorheriger Leistungserbringung durch den Anbieter beginnt die Laufzeit mit dem Beginn der Leistung bzw. der Übersendung der Leistung.

Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit ein Jahr. Nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum jeweiligen Laufzeitende von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.

Von dem Vorstehenden unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.

Der Anbieter ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn

– der Abonnent gegen gesetzliche Verbote oder gegen seine Pflichten aus dem Vertrag verstößt

– der Abonnent gegen die vereinbarten Nutzungsbedingungen verstößt

– der Abonnent die vereinbarte Vergütung trotz Mahnung nicht entrichtet

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Post, Fax oder eMail.

8. Datenschutz

Name und Anschrift des Abonnenten sowie alle für die Leistungserbringung erforderlichen Daten werden unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in automatisierten Dateien gespeichert. Soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist, wird der Anbieter die vorstehend benannten Daten auch an mit ihm verbundene Unternehmen und/oder zur Auftragsabwicklung beauftragte Drittunternehmen übertragen. Ansonsten erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben oder mit Einwilligung des Abonnenten.

Der Anbieter ist im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnis nach § 7 Abs. 3 UWG berechtigt, die E-Mail-Adresse, die der Abonnent im Zuge der Bestellung oder bei seiner Registrierung angegeben hat, zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen zu nutzen, wie sie Gegenstand des jeweils geschlossenen Vertrages sind. Falls der Abonnent keine Direktwerbung des Anbieters (mehr) erhalten möchte, kann er der entsprechenden Verwendung der E-Mail-Adresse jederzeit per E-Mail oder schriftlich gegenüber dem Anbieter widersprechen.

9. Eigentumsvorbehalt

Gegenüber Verbrauchern und Unternehmen behält sich der Anbieter bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

10. Änderungen von AGB, Leistungskonditionen und/oder Preisen

Der Anbieter ist berechtigt, die AGB, die Leistungskonditionen und/oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Abonnenten zumutbar ist. Die Änderungen wird der Anbieter dem Abonnenten in Textform (z.B. per E-Mail) schriftlich mitteilen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist der Sitz

des Verlages.

Sollte eine oder mehrere der in diesen AGB getroffenen Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die den durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten Zweck erreicht.

Stand: April 2021