Urteil des EuGH vom 17.12.2020 zur Bauproduktenverordnung und harmonisierten Normen
Michael Halstenberg2022-05-17T21:42:15+02:00Es verbleibt bei den schon bisher praktizierten Verfahren, wonach die Bauwerksicherheit vor allem über Anforderungen an die Bauwerke zu gewährleisten ist.