BDSW fordert besonderen Schutz für Sicherheitskräfte

Im Zuge der Änderung des Strafgesetzbuches fordert der BDSW auch Sicherheitskräfte privater Unternehmen einzubeziehen.

Lesezeit: 1 Min.

15.10.2024

Im Zuge der Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten fordert der BDSW, auch Sicherheitskräfte privater Unternehmen in diesen erweiterten Schutz einzubeziehen. „Unsere Beschäftigten sehen sich in vielen Bereichen, ähnlich wie Rettungskräfte, Feuerwehrleute und Polizeibeamte, in steigendem Maß mit Gewaltandrohung – und leider auch Ausübung konfrontiert.“, so BDSW-Präsident Gregor Lehnert. Der Verband fordere deshalb auch private Sicherheitskräfte in die Verschärfung des Strafgesetzbuches einzubeziehen.

In einer Stellungnahme an das Bundesjustizministerium hat der Verband deshalb Anfang August 2024 gefordert, den besonderen Schutzbedarf für hilfeleistende Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes in das Strafgesetzbuch (StGB) aufzunehmen. „Außerdem haben wir angemerkt, dass es sinnvoll sei, die Gleichstellungsvorschrift, des § 115 Abs. 3 StGB,

neben den hilfeleistenden Sicherheitsmitarbeiter auch um hilfeleistende Privatpersonen zu ergänzen.“, so Lehnert weiter. Deren bisheriger Ausschluss sei unangemessen, willkürlich und unverständlich.

Der Schutz der Beschäftigten privater Sicherheitsunternehmen sei deshalb notwendig, da diese zunehmend Tätigkeiten erbringen, die zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung und dem Gemeinwohl dienen.

http://www.bdsw.de

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Über den Autor: Redaktion Prosecurity

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