Geplantes Sicherheitsgesetz: Motor für mehr Qualität in der gesamten Sicherheitsbranche

Wolfgang Bosbach und Fritz Rudolf Körper, mit Blick auf die ge­plante Schaf­fung einer eigenen Gesetzgebung für die Sicherheitsbranche

Lesezeit: 6 Min.

24.10.2019

 

KÖTTER Sicherheitsbeirats-Mitglieder Wolfgang Bosbach und Fritz Rudolf Körper im security insight-Interview

security insight sprach mit Wolfgang Bosbach und Fritz Rudolf Körper, Mitglieder des Sicher­heits­bei­rates von KÖTTER Security und renommierte Innenpolitiker, über Stand und Be­deutung der Umsetzung mit Blick auf den von der Sicher­heits­wirt­schaft seit vielen Jahren verfolgten Zuständig­keitswechsel vom Bundeswirtschafts- zum Bundesinnen­minis­te­rium sowie die von der großen Koalition ge­plante Schaf­fung einer eigenen Gesetzgebung für die Branche.

Herr Bosbach, Reformstau ist einer der Lieblingsvorwürfe gegen die Poli­tik. Besteht das Risiko, dass sich die Gesetzesneuordnung für die Sicherheitsbranche hier ein­reihen wird?

Wolfgang Bosbach: Nein, dies ist längst nicht ausgemacht. Wie heißt es im Fußball so schön: das Spiel dauert 90 Minuten. Gemünzt auf die Sicherheitsgesetzgebung bedeutet dies: Zwar ist gut ein Drittel der Legislaturperiode vorbei da ich aber davon ausgehe, dass sich Regierung und Parlament zügig und konstruktiv der Thematik widmen werden, stehen die Zeichen für die in dieser Legislaturperiode anvisierte Realisierung trotzdem weiter gut. Der gleichfalls geplante Wechsel vom aktuell zuständigen Bundeswirtschafts- zum Bundesinnenministerium, für den sich eine notwendige Verwaltungsvereinbarung in Vorbereitung befindet, wäre der geeignetste Zeit­punkt für den Start des ge­plan­ten Re­ge­lungswerkes für die Sicherheitswirtschaft.

Herr Körper, als früherer Parlamentarischer Staatssekretär im Bundes­innen­minis­te­rium sind Sie auch mit der staatlichen Sicht aufs Engste ver­traut. Warum brauchen wir unbedingt ein neues Sicherheitsgesetz?

Fritz Rudolf Körper: Mit rund 260.000 Beschäftigten hat das Sicherheitsgewerbe rein zahlenmäßig fast die Größe der Polizei und ist schon heute wichtiger Partner speziell von Staat und Wirtschaft. Mit einem eigenen Gesetz würden wir zum einen diese bedeutende Rolle für die innere Sicherheit nachhaltig stärken und zum anderen zu unseren euro­päi­schen Nach­barn auf­schlie­ßen, die bis auf Österreich längst über eine solche gesetzliche Regelung verfügen. Alles entscheidend für die Umsetzung bei uns ist, dass Politik und Gesetzgeber die zentralen Anliegen und Ziele der Sicherheitsbranche teilen können. Heißt: Wir müssen Politik und Ministerien hierfür mit klar verständlichen Zie­len und In­hal­ten begeistern.

Was muss dabei aus Ihrer Sicht im Fokus stehen?

Körper: Neben der formalen Stärkung der Sicherheitswirtschaft in der bundesdeutschen Sicher­heits­archi­tektur geht es vor allem darum, höhere Qualitätsstandards über die kom­plette Branche hinweg zu verankern. Dies ist das A und O, um das Gewerbe in seiner gesamten Breite zu einem soliden und hochqualitativen Partner für Staat und Wirtschaft zu entwickeln und damit auch den Weg für neue Kooperationen frei zu machen.

… heißt konkret?

Bosbach: Es wäre zu begrüßen, wenn die Schaffung höherer Eintrittsbarrieren speziell für künftige Gewerbetreibende, wie sie in der letzten Legislaturperiode eingeleitet wurden, im Gesetz­gebungsprozess berücksichtigt würde. Sämtliche Auflagen für das Betreiben eines Ge­wer­bes müssten natürlich um regelmäßige Überprüfungen ergänzt werden. In diesem Zuge sollten die Kriterien für aktuelle Sicherheitsunternehmer gleichfalls kritisch auf den Prüf­stand kommen. Wir müssen verhindern, dass Unternehmer am Markt sind, die weder das notwendige Know-how mitbringen noch die erforderlichen Personal- und Sachmittel nachweisen können, um se­riös zu agieren. Ziel sollte es sein, nicht den vermeintlichen Erfolg in Dumpingpreisen zu suchen, die ausschließlich durch Dumpinglöhne möglich sind.

Die Unternehmer sind aber nur die eine Seite der Medaille. Was ist mit den Sicher­heits­mit­arbei­tern, welche die konkrete Arbeit vor Ort erbringen?

Körper: Diese stehen selbstverständlich ebenfalls im Mittelpunkt, weshalb auch die aktuell bestehenden Regelungen für Beschäftigte möglichst ausgebaut werden sollten. Ein Ansatzpunkt wäre, die jetzt bereits für bestimmte Tätigkeitsfelder geltende Sach­kun­de­prüfung auf alle Beschäftigten der Sicherheitsbranche auszuweiten und damit die zurzeit bestimmende Unterrichtung bei der IHK abzulösen. Einhergehend damit erscheint die An­passung der Prüfungsverordnung durch mehr Praxisbezug sinnvoll. Für spezielle Ein­satz­gebiete wie kritische oder sensible Infrastrukturen sollten selbst­ver­ständlich noch höhere Qualifi­ka­tionsanforderungen gelten. Last, but not least wäre ein weiterer großer Fortschritt, wenn in diesem Gesamtkontext alle Unternehmen dazu ver­pflichtet würden mehr in Aus- und Wei­terbildung zu investieren.

Wäre damit der von der Branche erhoffte große Wurf geschafft?

Körper: Meines Erachtens, ja. Vor allem, wenn im Zuge der rechtlichen Neuordnung zu­sätzlich noch das Thema Subunternehmer mit erörtert würde. Denn ihr übermäßiger Ein­satz gehört zu den größten Sicher­heitsrisiken. Daher sollten sämtliche angeregten An­for­derungs­erhö­hun­gen an Gewerbetreibende, Mitarbeiter etc. möglichst in gleichem Maße auch von Nach­un­ter­neh­mern zu erbringen sein. Zumal Auftraggeber durch die aktuell häufig praktizierte Weitergabe an Sub-Subunternehmer gar nicht den Über­blick behalten kön­nen, wer am Schluss mit welchen Qualifikationen und Überprüfungen überhaupt für sie im Einsatz ist. Der gesetzliche Aus­schluss von Ketten­be­auf­tra­gun­gen wäre daher sicher überlegenswert.

Aber der Verzicht auf Subunternehmer ist doch kein primäres Thema der Politik. Gilt es hier nicht vor allem, die Auftraggeber zu über­zeugen?

Bosbach: Dies muss Hand in Hand gehen. Selbstverständlich sollte sich möglichst bei allen Auftraggebern – und dies gilt in besonderem Maße für die öffentliche Hand – die Erkenntnis durchsetzen, dass der Billigste nicht der Wirtschaftlichste sein muss: so kann nicht nur die Sicherheit durch unzureichende Leistungserbringung oder den angeführten Subunternehmer-Einsatz leiden; Nach­justieren oder Neuausschreiben sorgt zudem für Folgekosten, die so nicht bedacht wer­den. Beim Gegensteuern kann der Ge­setzgeber wichtige Schützenhilfe leisten, indem im Zuge der beschriebenen großen Ge­set­zes­an­bah­nung für die Sicherheitswirtschaft auch die Vergabepraxis inhaltlich mit erörtert und mög­lichst refor­miert würde. Das Bestbieterprinzip, bei dem Qualität und Preis in ei­nem aus­ge­wo­ge­nen Verhältnis zueinander stehen, bietet sehr hilfreiche Ansatz­punk­te.

Herr Bosbach, Herr Körper, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Bildunterschriften:

Herr Bosbach.jpg“: Wolfgang Bosbach, Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und einer der renommiertesten Innenexperten Deutschlands. ©: Manfred Esser.

„Herr Körper.jpg“: Fritz Rudolf Körper, Staatssekretär a. D., war u. a. Parlamentarischer Staatssekretär von Bundesinnenminister Otto Schily. Er gehört ebenfalls dem KÖTTER Sicherheitsbeirat an. ©: KÖTTER Services.

Beitrag teilen

Über den Autor: Redaktion Prosecurity

Die ProSecurity Publishing GmbH & Co. KG ist einer der führenden deutschen Sicherheitsfachverlage. Wir punkten mit fachlicher Kompetenz, redaktioneller Qualität und einem weit gespannten Netzwerk von Experten und Branchenkennern.