„Inhouse-Lösungen sind weiterhin möglich“

Sicherheitsdienstleister im Fokus. Im Interview Dr. Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Lesezeit: 8 Min.

16.07.2019

Mit Dr. Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, sprach Peter Niggl

Foto: Stefan Kaminski, Bündnis 90/Die Grünen

Security insight: Frau Dr. Mihalic, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen hat bereits vor rund fünf Jahren einen Antrag mit der Maßgabe im Bundestag eingebracht, private Sicherheitsfirmen umfassend zu regulieren und zu zertifizieren[*]. Aktuell ist nun die Situation so, dass die Branche in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums wechseln wird. Entspricht das Ihren Vorstellungen?

Dr. Irene Mihalic: Ich verspreche mir davon, dass die Sicherheitsdienstleistungsbranche dann nicht mehr nur von der wirtschaftlichen Seite betrachtet wird, wie dies jetzt im Wirtschaftsministerium geschieht, sondern mehr von der fachlichen. Wir haben den Ressortwechsel auch vor dem Hintergrund begrüßt, dass wir gesagt haben: Wenn wir Sicherheitsarchitektur als Ganzes begreifen, dann gibt es darin den Sektor der privaten Sicherheit, der auch öffentliche Aufgaben wahrnimmt und es ist wünschenswert, wenn man das Ganze in einem Paket denken und behandeln kann. Dann ist es natürlich auch sinnvoll, wenn die politische Aufsicht in einer Hand liegt und nicht über mehrere Ressorts verteilt ist. Damit das, was unter dem Sicherheitsaspekt zu verstehen ist, bei der Ressortzuständigkeit des Innenministeriums stärkere Berücksichtigung findet. Zudem erleichtert es auch die damit verbundenen Themen im Innenausschuss zu behandeln.

Ist gleichzeitig eine Qualitätssteigerung zu erwarten?

Ein bloßer Wechsel der Ministeriumszuständigkeit stellt per se eine Qualitätssteigerung noch nicht sicher. Diese ist an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft und die müssen natürlich noch weiter vorangetrieben werden. Ich bin sehr gespannt, was in dem Gesetz für die Sicherheitsdienstleister – das noch keinen Namen hat und zu dem uns noch kein Entwurf vorliegt – stehen wird.

Wir haben als Fraktion in dem schon erwähnten Antrag bereits umfassend Stellung bezogen. Darin ist aufgelistet, welche Punkte wir für essenziell halten und die es nach unserer Ansicht zu regeln gilt. Wir haben darin die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob dieses Ziel besser mit einem sektorspezifischen Gesetz oder einer Änderung des Gewerberechts zu erreichen ist. Man hat sich dann in der letzten Wahlperiode dafür entschieden, Änderungen in der Gewerbeordnung vorzunehmen und dort Verbesserungen durchgesetzt. Das sind alles Schritte in die richtige Richtung, die haben wir auch unterstützt. Die gehen allerdings unserer Ansicht nach nicht weit genug. Da muss es weitere Verbesserungen geben.

Beim parlamentarischen Abend der Verbände der Sicherheitswirtschaft vor einigen Monaten zeigte sich ein hohes Maß an Konsens zwischen den Parteienvertretern. Aber es kamen auch Punkte zur Sprache, die eventuell zu Diskussionen bei einem neuen Gesetz führen werden, wie zum Beispiel Platzverweise oder Ausweiskontrollen…

… was höchst hoheitliche Aufgaben sind. Ich kann dazu sagen, wo meine Schmerzgrenze liegt. Also wenn wir über Grundrechtseingriffe sprechen, dann können diese nur von Personen ausgeführt werden, die auch zu hoheitlichen Aufgaben befugt sind. Und es gibt gute Gründe dafür, diese Aufgaben auch bei Personen zu belassen, die Angehörige des öffentlichen Dienstes sind. Am Ende, wenn Dinge nicht gut laufen, geht es immer auch um eine politische Verantwortung. Und es gibt niemanden, der die politische Verantwortung übernehmen könnte, wenn in einem Unternehmen der Sicherheitsdienstleister etwas schiefläuft und beispielsweise die Aufgaben schlecht erfüllt werden.

Grundrechtseingriffe, hoheitliche Maßnahmen, die ergriffen werden, setzen natürlich immer auch eine gerichtliche Prüfbarkeit voraus. Auch ein Platzverweis ist ein Grundrechtseingriff. Hier geht es um staatliche Eingriffe und die müssen natürlich auch in staatlicher Hand bleiben. Das Gewaltmonopol muss beim Staat sein und daran darf sich auch nichts ändern.

Allerdings gibt es in der Strafprozessordnung das Jedermann-Festnahmerecht, das immer dann greift, wenn hoheitliche Hilfe bei Straftaten nicht rechtzeitig zu erreichen ist. Davon machen Sicherheitsdienstleister auch Gebrauch. Das ist meiner Meinung nach auch ausreichend. Das soll jetzt nicht besagen, dass es dann für die Sicherheitsbranche nichts mehr zu tun gäbe. Die Sicherheitsbranche wird schon jetzt entlang dieser engen Voraussetzungen tätig. Ich wehre mich jedoch dagegen, privaten Sicherheitsdienstleistern hoheitliche Eingriffsbefugnisse zuzugestehen, ich glaube, das wäre keine gute Idee.

Bedeutet das nicht, dass damit auch Hoffnungen obsolet werden, die darauf fußen, mit dem Wechsel zum Innenministerium neue Aufgabenfelder zur erschließen?

Nein, das würde ich so nicht sagen. Die privaten Sicherheitsdienstleister gehören zu unserer Sicherheitsarchitektur. Die lassen sich gar nicht mehr wegdenken. Das heißt auch, sie nehmen heute schon öffentliche Aufgaben wahr. Nur treffen sie keine Maßnahmen, die auf Eingriffsbefugnissen beruhen, wie sie ausschließlich der Polizei zustehen. Wir haben heute schon viele öffentliche Aufgaben, die von privaten Dienstleistern im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten wahrgenommen werden. Ich denke da an Objektschutzmaßnahmen oder die Sicherung bestimmter Einrichtungen wie zum Beispiel Flüchtlingsunterkünfte oder Großveranstaltungen. Die zwar theoretisch auch der Staat mit der Polizei oder anderen Institutionen wahrnehmen könnte, wo es aber aus meiner Sicht gerechtfertigt ist, solche Aufgaben privaten Dienstleistern zu übertragen. Ich kann mir vorstellen, dass da in der Zukunft noch weitere Felder hinzukommen. Das alles muss sich jedoch im Rahmen der gesetzlichen Eingriffsbefugnisse abspielen und da sollte es nicht zu einer Ausweitung kommen.

Wofür wir aber trotzdem ein solches Sicherheitsgesetz – nennen wir es einmal so – brauchen, liegt darin begründet, die Qualität in den Unternehmen zu verbessern. Wir reden über Zertifizierung und bestimmte Anforderungen an die Ausbildung und die Transparenz von Unternehmen. Das muss die Grundlage sein, öffentliche Aufgaben wahrnehmen zu können. Und damit bei öffentlichen Ausschreibungen auch transparent ist, welche Unternehmen sich bewerben können und welche nicht. Da geht es in allererster Linie um Standards und darum, diese Standards zu zertifizieren. Da ist meiner Ansicht nach noch Luft nach oben.

Es gibt gewisse Bereiche, wie zum Beispiel den ruhenden Verkehr, bei denen die Frage schon mehrfach aufgeworfen wurde, ob nicht private Sicherheitsdienstleister die Überwachung übernehmen können. Ist das etwas, wo Sie eine Auftragsvergabe an private Sicherheitsdienstleister für denkbar halten?

Ich kann mir das schon vorstellen, dass ein privater Sicherheitsdienstleister kontrolliert, ob sich im ruhenden Verkehr alle an die Partnerregeln halten. Wenn es dann aber beispielsweise darum geht, ein Fahrzeug abzuschleppen, da reden wir dann aber wieder über einen Eingriff, der von einem Hoheitsträger wahrgenommen werden muss, der auch gesetzlich dazu befugt ist. Da gibt es heute schon in der Praxis bewährte Beispiele. Wir kennen Sicherheitspartnerschaften zwischen Ordnungsdiensten und der Polizei, durch die gewährleistet ist, dass die hoheitlichen Aufgaben durch die Polizei übernommen werden. Da ist eine Menge vorstellbar, ohne dass gleich hoheitliche Befugnisse auf Private übertragen werden müssten.

In der Vergangenheit gab es nicht immer nur Lob für die öffentlichen Hand, was die Vergabepraxis von Aufträgen an Sicherheitsdienstleister betrifft. Zu oft sei – so wurde vom Branchenverband kritisiert – nach dem Prinzip des billigsten Angebotes ausgewählt worden. Müsste ein solches Sicherheitsgesetz nicht auch die Kunden in die Pflicht nehmen?

Ich denke, es muss eigentlich selbstverständlich sein, dass der Staat, wenn er gesetzliche Regelungen schafft, sich an diese auch hält. Ich weiß, dass der BDSW sich von einem solchen Gesetz eine Marktbereinigung erhofft. Ich finde das nicht negativ, wenn eine Marktbereinigung stattfinden würde und damit eine Qualitätsverbesserung einhergeht. Man kann mit einer Anhebung der Qualität viel erreichen. Wenn man die Anforderungen hochschraubt, wird dies der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dienen. Und das ist auf jeden Fall wünschenswert. Wenn mit der Qualitätssteigerung dann noch Kosten entstehen, dann kann ich mir schon vorstellen, dass das Ganze einen marktbereinigenden Effekt hat.

Es gibt bei Sicherheitsleistungen auch noch die sogenannten Inhouse-Lösungen, wenn die Dienste, wie zum Beispiel bei einigen Fußballvereinen, durch eigene Kräfte übernommen werden. Diese Form müsste dann wohl wegfallen…

…nein, wieso? Das neue Gesetz reguliert die Aufgaben einer Branche. Man kann Gesetze auch so formulieren, dass diese auch für die Beschäftigten einer Inhouse-Lösung gelten. Wir kennen bislang keinen Gesetzentwurf und wissen nicht, worauf sich die Koalition verständigen wird. Mir ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass überall da, wo private Sicherheitsdienstleister – ob als Teil eines Fußballvereins oder eigenständiges Unternehmen – auf Menschen treffen, die Standards so hoch sind, dass sie der Aufgabenwahrnehmung auch angemessen sind.

Bei wem wird letztendlich die Kontrolle für die neuen Standards liegen?

Das ist eine spannende Frage. Bisher unterliegt diese unter anderen der Gewerbeaufsicht und sie ist im Wirtschaftsministerium angesiedelt. Wie es dann vom Innenministerium gehandhabt wird, davon habe ich noch keine Vorstellung. Darüber ist uns nichts bekannt.

Nach Übergriffen von Wachleuten z.B. in Flüchtlingsunterkünften war heftige Kritik an der Branche geübt worden. Vertreter der Branche verteidigten sich zum Teil mit dem Argument, dass ihnen bei der Auswahl der Leute lediglich das polizeiliche Führungserzeugnis vorgelegt werden müsse. Man bräuchte jedoch weitergehende Informationen auch anderer Sicherheitsbehörden, um sich ein umfassendes Bild der Bewerber machen zu können. Eine Option?

Nein. Solche Informationen bekommt auch die Polizei nicht, wenn sie Bewerber einstellt. Die Unternehmen müssen sich selbst in gründlichen Einstellungsgesprächen ein genaues Bild von den neuen Mitarbeitern machen. Da gibt es meines Erachtens viele Möglichkeiten.


[*] Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/3555, 17.10.2014

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Über den Autor: Redaktion Prosecurity

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