BHE
Sicherheitsplattform für Fernzugriff – spezielle Konditionen für BHE-Mitglieder
Als einziger in Deutschland durch den VdS zertifizierter RAISP übernimmt TAS die Verantwortung für die Sicherheit der Plattform
Konjunktur-Umfrage verdeutlicht Geschäftslage der Facherrichter
Die Frühjahrs-Konjunktur-Umfrage des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. zeigt erneut eine leicht rückläufige Entwicklung
Erste Zertifikate „BHE-zertifizierte Cyber-Security“ verliehen
Der BHE hat im Rahmen seiner Cyber-Sicherheitsinitiative das neue Zertifikat „BHE-zertifizierte Cyber-Security“ ins Leben gerufen
Neue Blickwinkel bei Video und Zutritt auf dem BHE-Fachkongress im Mai 2022
Die moderne Videosicherheits- und Zutrittssteuerungstechnik bieten neue und smartere Systeme und vielseitige Anwendungsmöglichkeiten
Unternehmerische Potentiale erkennen
BHE-Umfragen kann den Errichtern hilfreiche Einsparpotentiale und Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden exklusiv den teilnehmenden Errichtern zur Verfügung gestellt
Smart-Home für Einbruchschutz – BHE-Umfrage offenbart verhaltenes Kundeninteresse
Es gibt eine Vielzahl von Systemen und die Nachfrage nach Alarmanlagen im Privatbereich bei den kabellosen und funkbasierten Anlagen sowie bei der Integration von Alarmanlagen in kombinierte Sicherungssysteme wird steigen
Frühjahrs-Konjunktur-Umfrage 2021 – Eine verhaltene Momentaufnahme mit optimistischer Prognose
Frühjahrs-Konjunktur-Umfrage des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.- Der Blick in die Zukunft fällt optimistisch aus
Haftungsfallen vermeiden – Experten-Tipps für Errichter
Online Experten Tipps zum Vertragsrecht, insbesondere Vertragsabschluss, Vollmacht und Vertretung sowie Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wissens-Update in der Brandmeldetechnik
Im BHE-Praxis-Ratgebers Brandmeldetechnik wird die komplexe Thematik rund um Brandmeldeanlagen und die damit verbundenen Sachverhalte in verständlicher Weise aufgegriffen.
BMA-Aufschaltungen – Errichter erkämpft konsequent und erfolgreich sein Recht
Der Betreiber einer BMA darf selbst entscheiden, wer für ihn die Übertragungseinrichtung (ÜE) betreut. Er ist nicht verpflichtet, eine vom Konzessionär vorgegebene ÜE zu nutzen. sondern kann auch die Leistungen des Errichter-Betriebes in Anspruch nehmen.