23.01.2020
Hilfspolizisten verstoßen gegen geltendes Gesetz
Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist gesetzeswidrig. Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main am 3. Januar 2020 fällt Urteil.
Pflichten und Möglichkeiten des Arbeitgebers