Kakophonie beim Whistleblowing

Diskussion zur Umsetzung der EU-Vorgaben zum Schutz von Whistleblowern. Es stellt sich die Frage, ob und wie umfassendere Absicherungen für Hinweisgeber im nationalen Recht zu implementieren sind.

Lesezeit: 9 Min.

12.09.2021

Anpassung der EU-Richtlinien liegen auf Eis, die Zeit drängt

Die Umsetzung der EU-Vorgaben zum Schutz von Whistleblowern durch die Große Koalition ist gescheitert. Vorerst. Der Streit um das EU-Recht, das in gewissen Punkten hinter den Bestimmungen der deutschen Gesetzgebung hinterherhinkt, soll alleiniger Maßstab bleiben. Für Teile der Regierung ein Mangel, denn zum Beispiel würde ein Hinweis zu einer in Deutschland unter Strafe gestellten Schmiergeldzahlung den Hinweisgeber nach bestehendem EU-Recht nicht vor einer Strafverfolgung schützen.

Der Dissens innerhalb der Regierung und zwischen den Parteien entzündet sich an der Frage, ob und wie umfassendere Absicherungen für Hinweisgeber im nationalen Recht zu implementieren sind. Hier aber liegt des Pudels Kern, der in der schwarz-roten Regierung ein Einvernehmen über die gesetzliche Regelung verhindert. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) begründet in einem Interview mit dem „Handelsblatt“ ihre Zielsetzung, das deutsche Hinweisgeber-Recht breiter zu fassen. Begründet mit einem aktuellen Beispiel. „Im Fall Tönnies, wo sich mehr als 2000 Menschen mit Corona angesteckt haben, wurde einer Mitarbeiterin eines Subunternehmens gekündigt, nachdem sie Verstöße gegen die Infektionsschutz-Verordnung öffentlich gemacht hatte. Das ist deutsches Recht und wäre von einer Minimal-Umsetzung nicht erfasst. Das darf es nicht geben. Wir brauchen ein wirksames Gesetz“, so Lambrecht. Widerstand gegen die Lambrecht-Pläne kommt insbesondere aus den Reihen der Unionsfraktion. Deren rechtspolitischer Sprecher Jan-Marco Luczak, hielt dagegen, eine über das Notwendige hinausgehende Regelung würde Unternehmen, die unter der Corona-Pandemie um ihre Existenz kämpfen, durch Bürokratie und Regulierungen zusätzlich belasten. So wird die Entscheidung über diese Gesetzes-Adaption auf die Zeit nach der Wahl verschoben. Dann wird die Zeit knapp, denn bis zum 17. Dezember 2021 müssen die EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt sein.

„Hinweisgeber sind ein Segen für Unternehmen“

Schon vor drei Jahren schrieb das „Handelsblatt“: „Seit 2008 gab es sechs Gesetzesinitiativen, die alle gescheitert sind.“ Das Blatt stellte fest: „Der Schutz von Whistleblowern bietet erhebliche ökonomische Vorteile. Trotzdem lehnt die Bundesregierung nationale Schutzmaßnahmen ab.“ Damals hatte man einen nationalen Alleingang verworfen und auf die bevorstehende Gesetzinitiative des EU-Parlaments verwiesen.

„Hinweisgeber sind ein Segen für Unternehmen. Hinweise auf Rechtsverstöße oder Verletzungen interner Regeln und Werte können dabei helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Sanktionen, Strafzahlungen und Reputationsschäden abzuwenden“, wird im „Whistleblowing Report 2019“ der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW im schweizerischen Chur behauptet. Dass diese Einschätzung auf allgemeine Zustimmung in den tangierten Kreisen stößt, kann bezweifelt werden. Zu kontrovers wird das Thema noch immer diskutiert. Die Formel „Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich keine Sorgen zu machen“ ist zwar theoretisch richtig, aber zweifelsohne zu einfach. Zu schwer mögen auch die Befürchtungen wiegen, Opfer einer eigennützigen Denunziation zu werden, die aus nichtigen Beweggründen die Existenz vor allem kleinerer Unternehmen aufs Spiel setzt oder großen erhebliche Schäden zufügt.

Staatliche Institutionen sind ebenfalls in der Pflicht

Nicht nur Unternehmen haben sich künftig auf ein – wie auch immer gestaltetes – Hinweisgebersystem einzurichten, auch Städte, Kommunen oder andere öffentliche Einrichtungen werden in die Pflicht genommen. Auch hier liegt ein halbes Jahr vor der verpflichtenden Einführung noch einiges im Argen. Am 23. Juni, dem „World-Whistleblower-Day“, veröffentlichte Business Keeper, Anbieter elektronischer Hinweisgebersysteme, das Resultat einer Umfrage unter 52 Stadtverwaltungen in Deutschland Österreich und der Schweiz. Das Resultat war ernüchternd: Nur acht der befragten Städte – Hannover, Berlin, Braunschweig, Leipzig, Mainz, Potsdam, Wien und Zürich – verfügen über Whistleblowing-Plattformen. Und das, obwohl auch staatliche und kommunale Stellen Grund genug haben, auf die Hilfe von Whistleblowern zu setzen. Beispielsweise sucht das Bundeskartellamt geradezu händeringend nach Whistleblowern, ohne die eine umfassende Kartellverfolgung kaum möglich erscheint. Für Insider, die „aus Angst vor negativen Konsequenzen oder gar Repressalien sich davor scheuen, diese Informationen weiter zu geben“, so die Behörde, bietet „das Bundeskartellamt ein standardisiertes Hinweisgebersystem“ bei dem eine technische Rückverfolgung des Hinweises unmöglich ist. Kartellbeteiligten wird darüber hinaus sogar angeboten, in das Kronzeugenprogramm des Bundeskartellamtes aufgenommen zu werden, mit der Chance, straffrei aus dem Kartell herauszukommen, wenn er dazu beiträgt, das Kartell aufzudecken. Ein stärkeres Plädoyer für Whistleblower ist kaum denkbar.

Neugefasstes Maßregelungsverbot im BGB

Ein neugefasster Paragraf 612a („Maßregelungsverbot“) im Bürgerlichen Gesetzbuch soll Arbeitnehmern gestatten, sich an eine außerbetriebliche Stelle zu wenden, wenn er die Verletzung „gesetzlicher Pflichten“ zuvor betriebsintern angezeigt hat und der Arbeitgeber „dem Verlangen nach Abhilfe nicht oder nicht ausreichend nachkommt“.

Für kleine Firmen von 50 bis zu 250 Mitarbeitern ist eine zweijährige Übergangsfrist angedacht. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern wird bereits jetzt empfohlen, ein solches System zu implementieren. Der Markt für solche Hinweisgebersysteme scheint relativ fest aufgeteilt. In den USA, wo Whistleblowing eine lange Geschichte hat, dominiert die Firma Navex global aus Portland (Oregon) den Markt, auf dem es nach eigenen Angaben Hinweisgebersysteme für weltweit mehr als 10.000 Unternehmen und 50 Millionen Beschäftigte bereitstellt. In der EU gilt die BKMS Whistleblower Software der Berliner Firma Business Keeper als Marktführer, wie sie auf ihrer Website schreibt, die Lösungen für Kunden in mehr als 200 Ländern und mehr als 70 Sprachen bereitstellt.

Auch die EZB setzt auf Whistleblower

Wie sehr Hinweisgeber-Systeme besonders für Unternehmen in sensiblen Wirtschaftsbereichen als hilfreich angesehen werden, mag sich daran ermessen lassen, dass Geldinstitute überdurchschnittlich häufig über solche Meldesysteme verfügen. Nicht zuletzt verfügt die Europäische Zentralbank (EZB) selbst über eine derartige Meldeplattform, die für die 114 von ihr beaufsichtigten Banken eingerichtet wurde. Kreditinstitute kommen immer wieder wegen zweifelhafter Geschäftspraktiken in das Visier der Ermittler. Den Stein ins Rollen bringen nicht selten Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die mit ihrem Hinweis ein hohes Risiko für ihre berufliche Zukunft und ihren Lebensstandard eingehen.

Vor einem Jahr hatte sich ein ehemaliger Manager der VR Bank Bad Salzungen-Schmalkalden (Thüringen) mit seinem ehemaligen Arbeitgeber geeinigt. Der Mann erhielt eine Abfindungssumme im hohen fünfstelligen Bereich. Mehr als zwei Jahre zuvor hatte der Prokurist als Whistleblower eine Meldung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemacht, nachdem ihm Unregelmäßigkeiten bei dem Südthüringer Geldhaus aufgefallen waren. Dabei ging es unter anderem um Immobiliengeschäfte und Kredite im Profifußball. Die Bafin prüfte die Vorwürfe und erstattete daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Mühlhausen. Diese leitete Ermittlung gegen Verantwortliche des Geldhauses wegen des Verdachts der Untreue ein. Nach dem die Hinweise an die Bafin bekanntgeworden waren hatte die Bank dem Prokuristen den Stuhl vor die Tür gesetzt. Auf seine Klage vor dem Arbeitsgericht lenkte die Bank mit einem Vergleich ein. Dem war vorausgegangen, dass das Gericht die Rolle des Prokuristen als Whistleblower untersucht hatte, die seine Chancen in dem Rechtsstreit erheblich verbesserten.

„Anonyme Hinweise können Jobs retten“

So sehr ein solcher Vorgang die Ertappten und Beschuldigten treffen mag, ist doch ein erhebliches Interesse der wirtschaftlichen Mitbewerber und gegebenenfalls der Allgemeinheit zu berücksichtigen, die ein Recht darauf haben, die gesetzlichen Spielregeln einzufordern. „Compliance-Experte Thomas Altenbach fordert besseren Schutz für Whistleblower“, schreibt das „manager magazin“ und lässt ihn „über seine Zeit bei Daimler und der Deutschen Bank“ berichten und „warum die anonymen Hinweise Jobs retten können.“ Altenbach konkret: „Whistleblowing ist nicht gleichbedeutend mit Skandal; das wäre zu kurz gedacht. Deshalb sollte es dafür auch in jedem größeren Unternehmen persönliche Ansprechpartner geben: Führungskräfte, Datenschutzbeauftragte, Beauftragte für die Arbeitssicherheit und die Qualitätssicherung.“

Whistleblower – darüber scheint es in der Politik im Großen und Ganzen keinen Dissens zu geben – sind wichtig für den Erhalt der Demokratie und die Bekämpfung illegaler Machenschaften und gesellschaftlicher Auswüchse. Dafür ist am 16. Dezember 2019 die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern des EU-Parlaments in Kraft getreten. Jetzt liegt es an den nationalen Parlamenten, die Vorgaben für ihr Land auszugestalten.

Zwischen Gefängnis und Geldsegen

Die vielleicht spektakulärsten Fälle von Whistleblowing sind aus den Vereinigten Staaten bekannt. In Florida war der ehemalige Mitarbeiter des Schweizer Finanzdienstleisters UBS, Bradley Birkenfeld, wegen vermuteter Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt und 2009 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Dann packte er bei der US-Steuerbehörde IRS aus. Am Ende war Birkenfeld genau 104 Millionen Dollar reicher. So fürstlich wurde ihm das Whistleblowing entlohnt. Im April dieses Jahres sagte Birkenfeld in einem Interview über die Auswirkungen seiner Offenbarung: „Die UBS und ihre Manager kamen alle glimpflich davon. Die Credit Suisse musste 3,2 Milliarden Dollar an Buße bezahlen, viel mehr als die 780 Millionen Dollar für die UBS. Aber die UBS hatte bessere Kontakte zu Politikern wie Barack Obama, Justizminister Eric Holder die korrupte Hillary Clinton…“ Von gewissen interessierten Kreisen wurde Birkenfeld auch dafür gefeiert, dass er faktisch das Schweizer Bankgeheimnis zu Fall gebracht habe.

Die Vorstellung, Whistleblower verpfeifen aus Boshaftigkeit Chefs oder Vorgesetzte, werden dafür mit Meriten behängt, und sonnen sich dann in ihren Taten, ist weit von der Realität entfernt. Sie sei physisch wie psychisch am Ende gewesen, sagt Joanna Gualtieri, die vor rund 25 Jahren die Geldverschwendung in den staatlichen kanadischen Auslandsvertretungen aufgedeckt hatte. Sie kritisierte das Whistleblower-Schutzsystem ihres Landes und kam sogar zu der Überzeugung, dass die Situation für Hinweisgeber nach der Einführung des Gesetzes schlechter war, als vorher. Gualtieri engagierte sich – nachdem sie ihre Tat in eine berufliche Sackgasse geführt hatte – zehn Jahre als Direktorin der Federal Accountability Initiative for Reform (FAIR) für andere Whistleblower.

Der Fall Wirecard hätte schon früher auffallen können

Es sind in der Wirtschaft ganz offensichtlich nicht die führenden Unternehmen, die in Sachen Hinweisgebersystem auf der Bremse stehen. 2018 befragte die „WirtschaftsWoche“ die 30 größten börsennotierten Konzerne in Deutschland, ob sie interne Meldestellen für Whistleblower eingerichtet haben. Von 28 kam eine positive Antwort. Der Wolfsburger Autohersteller VW ergänzte, „dass sich die Zahl der Meldungen auf nahezu 900 im Jahr verdoppelt habe, nachdem das Unternehmen ein neues Hinweisgebersystem installiert habe.“ Die „WirtschaftsWoche“ teilte ergänzend zur Umfrage mit: Lediglich ein Baustoffhersteller „und der Zahlungsabwickler Wirecard nahmen nicht an der Umfrage teil.“ Kurze Zeit später flog der Milliarden-Betrug von Wirecard auf. Es war schließlich der junge Leiter der Rechtsabteilung von Wirecard Asien, Pav Gill, dem Ungereimtheiten in der Geschäftspraxis von Wirecard aufgestoßen waren. Gill im Mai dieses Jahres in einem Interview mit der Wiener Zeitung „Der Standard“: „Innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Eintritt bei Wirecard war mir bereits klar, dass dieses Unternehmen nicht so geführt und betrieben wurde, wie man es von einem milliardenschweren, börsennotierten Unternehmen erwarten würde.“ Ein funktionierendes Hinweisgebersystem hätte vielleicht auch Politiker aus den Reihen der Union vor Imageschäden bewahren können.

Im bereits erwähnten „Whistleblowing Report 2019“, den die HTW Chur in Zusammenarbeit mit dem Hersteller von Software für Hinweisgeber, der Münchner EQS Group verfasst hat, wird von einem signifikanten Nutzen für die Unternehmen berichtet: „Die Resultate der vorliegenden Studie zeigen, dass Unternehmen in vielfältiger Weise von ihrer Meldestelle profitieren. Zum einen konnte 2018 knapp ein Drittel der befragten Unternehmen mehr als 60 Prozent des finanziellen Gesamtschadens dank der Meldestelle aufdecken.“

Bildquelle: iStock / Urheber: Meyer & Meyer

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Über den Autor: Peter Niggl

Peter Niggl, Journalist und Chefredakteur der Fachzeitschrift Security Insight