12.02.2021
BMA-Aufschaltungen – Errichter erkämpft konsequent und erfolgreich sein Recht
Der Betreiber einer BMA darf selbst entscheiden, wer für ihn die Übertragungseinrichtung (ÜE) betreut. Er ist nicht verpflichtet, eine vom Konzessionär vorgegebene ÜE zu nutzen. sondern kann auch die Leistungen des Errichter-Betriebes in Anspruch nehmen.